Nun wartet alles auf das Urteil in Sachen Mönchsberggarage. Mittlerweile endete das Verfahren am Landesverwaltungsgericht. Verhandelt wurde über Beschwerden zum naturschutzrechtlichen Bescheid. Die Garagenbetreiber wollen jedenfalls bald zu bauen beginnen.
Mehrere Stunden wurde auch beim zweiten Gerichtstermin per Video-Konferenz verhandelt – noch ohne Ergebnis. Die zuständige Richterin schloss das Verfahren mit dem Verweis auf das schriftlich folgende Urteil. Darauf warten nun die Betreiber der Mönchsberggarage ebenso gespannt wie die Gegner der Erweiterung.
Wann das Urteil zu erwarten ist, sei nicht abzuschätzen, heißt es vom Landesverwaltungsgericht. Dabei kommt dem Zeitpunkt entscheidende Bedeutung zu. Denn die Parkgaragengesellschaft will im Februar mit den Vorbereitungsarbeiten beginnen, dafür bräuchte es aber einen rechtskräftigen Bescheid. Entscheidend wird auch, was in dem Bescheid steht.
Besonders, was das geplante Laichgewässer für die am Mönchsberg hausenden Erdkröten, Grasfrösche und Bergmolche betrifft. Je nach Auflagen zur erlaubten Bauzeit könnte die vorgeschriebene Errichtung des Gewässers den Beginn der Bauarbeiten um bis zu ein Jahr verzögern.
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