Der Gemeinde Lans war ein Bauwerk entlang der Römerstraße schon lange ein Dorn im Auge. Wegen der enormen Enge der Straße und wegen des desolaten Zustands des Hauses. Es folgte ein Abrissbescheid, der aber offenbar negiert wurde und wenig später ein Bauansuchen.
Dieses wurde an die Gemeinde gestellt und schließlich im Gemeindevorstand behandelt. Vorsitzender dieses Gremiums war Vize-BM Walter Haas. Und der Vorstand genehmigte den Bau. Der aber nicht dem örtlichen Bebauungsplan entsprach und somit ist der Bescheid ungültig.
Fall von Amtsmissbrauch?
Vor gut einem Jahr schließlich erstattete Riedmann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft – wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Der Vize-BM habe vom Bebauungsplan und den dazugehörden Baufluchten gewusst und entgegen dem Plan den angesuchten Umbau genehmigt.
Von einem Bebauungsplan sei nie die Rede gewesen, argumentierte er vor Gericht. Vielmehr sei die Anzeige im Zusammenhang mit dem Wahlkampf zu sehen. Für die Staatsanwaltschaft ist es unerheblich, ob er vom Bebauungsplan Kenntnis hatte oder nicht. Als oberstes Bauorgan müsse er das einfach wissen. Der Prozess am Landesgericht wurde nach vierstündigen Verhandlungen vertagt.
Tiroler Krone
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