Dreieinhalb Jahre Haft

Prozess: Attacke mit Cricketschläger auf Video

Kärnten
20.10.2021 18:25

Je mehr Überwachungskameras es gibt, desto öfter hat die Justiz das Glück, Straftaten auf Video vorführen zu können. Wie in diesem Fall, bei dem ein Inder seinen Landsmann vor einem Sikh-Tempel in Klagenfurt nach einem Streit brutal attackierte - mit einem Cricketschläger.

Es schaut wie in einem Krimi aus: Ein Mann geht auf einen anderen zu, zieht ihm mit einem Cricketschläger eines über den Kopf, geht drei, vier Schritte weg, dreht um und schlägt erneut mit voller Wucht und ohne Zögern zu. Das Opfer geht zu Boden, der Angreifer rennt zum Auto und fährt mit quietschenden Reifen weg.

Für Staatsanwältin Denise Ebner zeigt das Video, das aus der Überwachungskamera einer indischen Religionsgemeinschaft stammt, einen Mordversuch: „Dieser Attacke ist ein Streit vorangegangen, von dem wir ebenfalls Aufnahmen besitzen.“

Es begann mit einem Streit um Pakete
Das Opfer, ein 35-jähriger indischer Landsmann, hatte die mörderische Auseinandersetzung aufgezeichnet. Übersetzt wurden unflätige Beschimpfungen beider Seiten, vor allem Verunglimpfungen der weiblichen Familienmitglieder, sowie religiöse Anfeindungen zwischen den Sikhs. „Wir haben drei Jahre zusammen als Paketzusteller gearbeitet“, erklärt der 32-jährige Angeklagte. „Eigentlich gab es zwischen uns nichts.“

Doch dann sei man sich bei der Arbeit in die Haare geraten. „Er hat mich mit falschen Paketen provoziert.“ Richterin Sabine Roßmann wird die laue Selbstverteidigung des Inders - er ist Analphabet und seit elf Jahren teilweise in Österreich - irgendwann zu bunt: „Nur weil Sie um Packerln streiten, schlagen Sie ihn nieder?“ Der Mann zuckt zusammen. „Er war ja nicht schwer verletzt“, meint er. Da wird Frau Rat grantig: „Er hatte einen Schädelbruch!“ Ohne Turban, der die Wucht des Cricketschlägers gemildert hat, wäre der Inder laut Gutachter tot.

„Nie im Leben ein Mörder!“
Verteidiger Rudi Mayer versucht alles, um seinen Mandanten in ein besseres Licht zu rücken: „Er ist nie im Leben ein Mörder.“ Und das glauben auch die Geschworenen - vor allem, weil das Opfer nicht mehr für eine Aussage greifbar ist: Daher „nur“ absichtlich schwere Körperverletzung, dreieinhalb Jahre Haft!

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