Freispruch vor Gericht

Jäger hielten „Wilderer“ fest, bis Polizei eintraf

Burgenland
13.10.2021 14:20
Porträt von Burgenland-Krone
Von Burgenland-Krone

Ein Wilderer trieb in Donnerskirchen (Burgenland) sein Unwesen. Als zwei Jagdaufseher mitten in der Nacht im Wald eine unbekannte Gestalt mit Stirnlampe erblickten, stellten sie den Mann mit ihren Gewehren und ließen ihn bis zum Eintreffen der Polizei mit erhobenen Händen niederknien. Der Prozess gegen die Waidmänner in Eisenstadt endete mit einem Freispruch.

Wegen eines Wilderers war die örtliche Jägerschaft bei den Streifzügen durch die Reviere besonders aufmerksam. Eines Nachts bemerkten zwei Aufseher den Schein einer Lampe in einem Gebüsch in einem Wald. In der Annahme, einen bewaffneten Wilderer gestellt zu haben, zwangen die Waidmänner den Unbekannten mit vorgehaltenen Gewehren, aus dem Gebüsch zu kommen.

„Ich bin ein Sondengeher und suche mit dem Metalldetektor nach Gegenständen“, entgegnete der völlig überraschte Mann. Das Gerät befinde sich aber noch im Gebüsch. Die Ereignisse des Amoklaufs vom Annaberg in Niederösterreich 2013 vor Augen, als ein Wilderer drei Polizisten und einen Sanitäter erschossen hatte, glaubten die Jäger dem Mann nicht. Sie zwangen ihn, sich niederzuknien und mit erhobenen Händen auf die von ihnen alarmierte Polizei zu warten, die nach rund 15 Minuten eintraf.

Gericht sah keine Nötigung
Deshalb mussten sich die Hubertusjünger wegen des Vorwurfs der Nötigung in Eisenstadt vor Gericht verantworten. Die Richterin fällte jedoch einen Freispruch. Das Handeln der beiden Männer sei angesichts der Situation und des merkwürdigen Verhaltens des „Sondengehers“ vertretbar gewesen. Zudem stehe Jagdaufsichtsorganen grundsätzlich ein Anhalterecht zu.

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