Der neue Besitzer des Vogels hatte den Villacher Züchter Günter P. auf 12.000 € geklagt. Mit der Begründung: Der Vogel leide an Gicht und könne nicht gut genug fliegen.
Verzögert wurde das schleppende Verfahren, weil der Besitzer einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen eingebracht hatte. Wohl ein taktischer Schachzug des Dänen, der mit dem Tierarzt keine Freude hatte. "Das Gutachten konnte dadurch nicht fertiggestellt werden. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Im April wird es jetzt zu einer Verhandlung kommen – das dürfte dann die letzte sein", erklärt Martin Reiter vom Landesgericht Klagenfurt.
"Eine unendliche Geschichte"
Damit dürfte der lange Streit um den armen "Seppi" endlich ein Ende finden. "Das Ganze ist schon eine unendliche Geschichte", seufzt der Villacher Angeklagte. Wie auch immer der skurrile Prozess ausgeht: Auf den Verlierer kommt neben gekränktem Züchterstolz auch eine Lawine an Gerichts- und Anwaltskosten zu. Diese belaufen sich nach Schätzungen mittlerweile auf mehr als 10.000 Euro pro Partei.
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