Bei der Verhandlung gab der Angeklagte an, dass er in Litauen mittels Inserat nach Arbeit gesucht habe und so auf seinen späteren Auftraggeber gestoßen sei. In Tirol habe ihm dieser dann den Lkw übergeben, mit dem Auftrag, das Fahrzeug nach Polen zu bringen. Weil ein angeblich zweiter Fahrer mit dem passenden Schlüssel nicht aufgetaucht sei, wurde der Lkw mit einem Schraubenzieher kurzgeschlossen.
Dem Angeklagten sei zu diesem Zeitpunkt der Verdacht gekommen, dass das Fahrzeug gar nicht seinem Arbeitgeber gehörte. Trotzdem sei er in Richtung Polen aufgebrochen, da er nicht gewusst habe, was er sonst tun sollte. Schließlich hätte er kein Geld gehabt und auch die Landessprache nicht verstanden.
Bereits einmal in Belgien in Haft
Für die Fahrt sollen dem Litauer 400 Euro versprochen worden sein. Für den Bauern sei das viel Geld gewesen. Bereits früher habe er einige Fahrzeugüberstellungen für verschiedene Auftraggeber durchgeführt. Dabei habe er schon einmal Probleme mit der Justiz bekommen. In Belgien saß er in Untersuchungshaft, weil mit der von ihm transportierten Fracht etwas nicht in Ordnung gewesen sei. Dafür sei er verurteilt worden.
Vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Markus Neyer wurde der Angeklagte wegen Hehlerei verurteilt. Mildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte. Erschwerend war, dass der Lkw und die geladene Schokolade großen Wert hatten und der Angeklagte bereits vorbestraft war. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
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