Sexueller Missbrauch

Täter (16) muss zehn Kilometer wegziehen

Oberösterreich
01.10.2021 06:00

Mit 30 Monaten Haft kam ein Afghane (16) davon, der im Juni das siebenjährige Nachbarsmädchen sexuell missbraucht hatte. Nur zehn davon muss er tatsächlich hinter Gitter, der Rest wurde teilbedingt ausgesprochen. Und der Jugendliche muss in Zukunft zehn Kilometer Abstand zu seinem Opfer halten.

Der Bursch aus Afghanistan stand in Ried im Innkreis (Oberösterreich) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vor Gericht. Er hatte das Mädchen einer befreundeten Familie am 12. Juni um die Mittagszeit in den Keller eines Mehrparteienhauses in Schärding gelockt und sich dort an der erst Siebenjährigen vergangen. Die jüngere Schwester alarmierte den Vater, als dieser nach Hause kam. Als der Vater nachschauen ging, sah er seine Tochter und den Jugendlichen, der sich gerade die Hose hochzog.

Anzeige bei der Polizei
Er stellte den Burschen natürlich sofort zur Rede, und es kam zu einer Rangelei. Dabei stürzte der Vater so unglücklich zu Boden, dass er bewusstlos liegen blieb und ins Spital gebracht werden musste. Später vertraute ihm seine kleine Tochter an, was im Keller tatsächlich geschehen war. Der Vater erstattete Anzeige bei der Polizei.

500 Euro Schmerzensgeld
Zuhörer waren vom Schöffenprozess zum Schutz des Opfers, aber auch wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten, ausgeschlossen. Zum Urteil - 30 Monate Haft, davon zehn Monate unbedingt - wurde dem junge Afghanen auch eine Therapie verordnet, und er bekommt Bewährungshilfe. Viel wichtiger: Er muss seinen Wohnort verlegen. Mindestens zehn Kilometer Entfernung zum Opfer wurden ins Urteil geschrieben. Dem Mädchen wurden 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weitere Forderungen muss die Familie auf dem Zivilrechtsweg einklagen.

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