Kompromiss gefunden
Internationale Scheidungen werden erleichtert
Konkret soll bei einem Scheidungsfall künftig nur mehr ein Gericht zuständig sein. Derzeit gebe es beispielsweise Probleme, wenn ein Grieche und eine Ungarin, die in Griechenland geheiratet haben, sich scheiden lassen wollen. Lebte das Paar zuletzt in Ungarn, würde nach griechischem Recht der Ort der Eheschließung gelten, nach ungarischem Recht allerdings der Wohnsitz.
"Das ist eine üble Situation", sagte Reding. "Um dem Abhilfe zu schaffen, soll es künftig nur noch eine Serie von Regeln und Rechtsvorschriften geben und die Widersprüchlichkeiten beseitigt werden." Die Kommissarin sagte, dass dann "ein Fall, ein Gericht" gelten müsse und nicht ein Fall und mehrere Gerichte.
Die beiden dafür notwendigen Verordnungen betreffen einerseits Ehepaare, andererseits auch eingetragene Partnerschaften. Reding unterstrich, dass diese Verordnungen kein Eingriff in nationales Familienrecht bedeuten. "Das geht die Kommission nichts an, es geht nur darum, den 16 Millionen internationalen Ehepaaren in der EU eine mögliche Scheidung zu erleichtern", so Reding.
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