Der 28. Jänner sei laut Aussagen des Angeklagten jener Tag gewesen, an dem ihn sein Sohn ein Jahr zuvor auf eigenen Wunsch hin verlassen habe. Der Oberländer war bereits einige Male zuvor bei der Behörde erschienen und hatte die neue Adresse sowie die Telefonnummer seines Sohnes ausfindig machen wollen. Der 51-Jährige zeigte sich in der Verhandlung großteils reuig und betonte, dass er sich der Tragweite seiner Äußerungen nicht voll bewusst gewesen sei.
"Am Anfang war er immer ganz ruhig, aber dann kippte er auf einmal", schilderte die Leiterin des Landecker Jugendamtes. Als sich die Beamtin weigerte, die Daten herauszugeben, habe der Pensionist massive Drohungen ausgesprochen. Unter anderem soll er gesagt haben, dass er "wohl zuerst einen Amoklauf machen" müsse, damit man ihn beachte. Er werde alle Mitarbeiter des Jugendamtes "mitnehmen". Ob es ihn weiter gebe, sei "eh egal".
"Ernst gemeinte Todesdrohungen"
Daraufhin verständigte die Leiterin des Jugendamtes sofort die Polizei, die den Mann wenig später festnahm und kurzzeitig in die Psychiatrie nach Hall in Tirol überstellte. Auch ein Schloss habe man an der Eingangstür des Jugendamtes angebracht, so die Beamtin.
Staatsanwalt Günther Höllwarth unterstrich in seinem Plädoyer, dass die Drohungen deshalb besonders schwer wiegen würden, da der Angeklagte selbst Todessehnsüchte geäußert habe. Richter Josef Geisler sah es in seiner Urteilsbegründung als erwiesen an, dass es sich um "ernst gemeinte Todesdrohungen" gehandelt habe und sprach von einer "Massivität in der Wortwahl". Der Richter forderte den Pensionisten zudem dazu auf, zu akzeptieren, dass sein Sohn vorerst keinen Kontakt zu seinem Vater haben wolle.
Der Angeklagte und Verteidiger Markus Abwerzger nahmen das Urteil an. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
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