Von einem oststeirischen Hof wurden schlecht gehaltene Tiere abgenommen, zudem gibt es den Verdacht, dass dort illegal Schächtungen durchgeführt wurden. Was da an Strafen drohen kann, weiß Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck.
„Krone“: Was versteht man unter einer Schächtung?
Barbara Fiala-Köck: Das ist, wenn einem Tier ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten wird und es danach ausblutet. Das fällt definitiv unter Tierquälerei, der Todeskampf kann sich über Minuten ziehen.
Rituelle Schlachtungen aus religiösen Gründen sind aber erlaubt bei uns?
Nur unter streng definierten Vorgaben: Nur in einem dafür zugelassenen Schlachthof - davon gibt es in der Steiermark zwei -, unter Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes, mit sofortiger Betäubung nach dem Kehlschnitt, der von einer fachkundigen Person einer Glaubensgemeinschaft durchgeführt werden muss.
Wie passt das zu unseren Tierschutzstandards?
Im Lichte des heutigen Tierschutzes stellt sich bei vielen die Frage, ob das noch zeitgemäß ist. Das wird sogar in muslimischen und jüdischen Kreisen immer wieder diskutiert. Aber das ist ein ganz, ganz heißes Eisen.
Fest steht, dass Schlachten „im Hinterhof“ verboten ist.
Auf jeden Fall. Strafen winken hier nicht nur jenem, der die Schächtung durchführt. Sondern auch jedem, der Tiere oder sein Areal dafür zur Verfügung stellt. Sie machen sich zu Beitragstätern, und das wird auch geahndet, mit Geldstrafen, bedingter Haft. Bei uns kam es schon zu Verurteilungen.
Fälle gibt es aber immer wieder?
Ja, aber auch immer mehr Leute, die Illegales melden.
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