Der skurrile Prozess um den dubiosen Handel mit kleinen Eurocentmünzen, der mit einem Umweg über China bei uns für schöne Gewinne sorgt, endete mit einem Freispruch. Doch die Richterin stellte klar, dass dies nicht für die Zukunft gelte. Ab jetzt müsse jedem klar sein, dass Strafbarkeit vorliegt.
Der Geldkreislauf funktioniert so: Alte Waschmaschinen und anderer Schrott werden nach China verkauft. Teilweise werden darin Centmünzen gefunden und von Firmen um 50 oder 75 Prozent des Nennwertes tonnenweise nach Europa verkauft. In Wien wurden die Cents im Wert von Zehntausenden Euro in Automaten bei Banken eingeworfen und der Gegenwert auf Konten gutgeschrieben.
Nur Münzen mit normaler Abnutzung sind gültig, werden sie speziell behandelt, sind sie nicht mehr umlauffähig.
Ein Experte
Freispruch gefordert, weil Münzen nicht geprüft wurden
Teils nahmen die Automaten die Münzen erst nach mehreren Einwurfversuchen. Dies sei strafbar, sagt die Anklage. Ein Experte: „Nur Münzen mit normaler Abnutzung sind gültig, werden sie speziell behandelt, sind sie nicht mehr umlauffähig.“ Die Verteidiger Andreas Schweitzer, Anita Schattner und Florian Knaipp forderten einen Freispruch: Die Münzen wurden nie geprüft.
Richterin Olivia-Nina Frigo sah mit dem damaligen Wissensstand der Angeklagten noch keine Strafbarkeit. Ab nun müsse aber klar sein, dass ein solcher Handel gegen das Scheidemünzengesetz verstößt.
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