Umweg über China

Handel mit Schrott-Euros: Strafbar, oder nicht?

Wien
24.07.2021 06:00
Es geht um kleine Münzen im Wert von 20 oder 50 Cent. Diese werden für findige Kaufleute zum großen Geschäft. Das Problem: Das Kleingeld nahm einen skurrilen Umweg über China. Juristen streiten jetzt, ob der Handel mit den Münzen strafbar ist.

Es klingt unglaublich, aber in China beschäftigen sich unzählige Firmen mit dem Handel mit kleinen Centmünzen aus Europa. Diese kommen auf verschlungenen Wegen nach Asien. Schließlich ist China der größte Müllimporteur der Welt, will diesen Geschäftszweig aber einschränken.

In dem weltweit aufgekauften Schrott, in Kühlschränken, alten Autos, alten Maschinen, befinden sich auch Euro-Centmünzen. Es geht hier um viele Tonnen Metall. Weil sich die Münzen meist in schlechtem Zustand befinden, teils sogar in Recyclinganlagen im Feuer lagen, müssen sie behandelt und gereinigt werden.

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Es liegt ein betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch vor.

Die Wiener Staatsanwaltschaft

Österreich: Sechs Tonnen an Centmünzen aufgekauft
Schließlich gibt es findige Kaufleute in Europa, die die Münzen zurückkaufen. 50 oder 75 Prozent des Nennwertes werden als Preis verlangt. Auch in Österreich wurden sechs Tonnen dieser Centmünzen aufgekauft. Dann engagierten die Geschäftsleute Handlanger, die die Cents in Wien in Münzzählautomaten bei Banken warfen und so zu Bargeld machten. Denn der Gegenwert wird auf ein Konto gutgeschrieben. Nur wenige Münzen wurden von der Maschine nicht genommen.

Laut Staatsanwaltschaft Wien liegt ein „betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch“ vor. Vier Männer sind angeklagt. Sie sind mit ihren Anwälten Andreas Schweitzer, Anita Schattner und Florian Knaipp überzeugt, dass sie nichts Strafbares getan haben: „Wir sind davon ausgegangen, dass die Münzzählautomaten die ungültigen Cents auch nicht annehmen.“

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Nur Münzen, die einer normalen Abnutzung ausgesetzt waren, sind gültig.

Ein Jurist als Zeuge

Urteil mit Spannung erwartet
Die Anklagebehörde beruft sich auf ein Gutachten der „Münze Österreich“. Ein Jurist sagte als Zeuge: „Nur Münzen, die einer normalen Abnutzung ausgesetzt waren, sind gültig. Werden sie, wie oft in China, mit einer speziellen Gleitschleifmaschine behandelt, sind sie nicht mehr umlauffähig.“ Konsequenz: Diese zu verwenden, sei daher illegal. Man kann gespannt auf das Urteil sein. Ähnliche Verfahren endeten mit Freisprüchen.

Fakten

Mehrmals befassten sich Gerichte mit dem skurrilen Münzhandel. In Vorarlberg gab es einen Freispruch. Begründung: Es liegt kein Betrug vor. Betrügen könne man nur Menschen und keine Maschinen. Auch beim Prozess in Heilbronn (D) gingen die Angeklagten frei. Der Richter sprach aber von einer Gesetzeslücke.

Peter Grotter
Peter Grotter
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