Für die Mutter des missbrauchten Kindes ist es eine enorme Belastung, im selben Ort wie der verurteilte 25-Jährige wohnen zu müssen. Der Sexualstraftäter wird zwar in Kürze schriftlich aufgefordert werden, sich in der Haftanstalt einzufinden, doch bis dahin kann noch ein Monat vergehen. Der Zeitpunkt des Haftantritts liegt nämlich im Ermessen des Täters.
Kinderpornografische Fotos
Hintergrund der Verurteilung: Vor mehr als zwei Jahren missbrauchte der Tiroler seine Tochter sexuell und fertigte davon auch noch Fotos an. Das Löschen der Dateien am Computer bewahrte ihn nicht vor dem Ermittlungserfolg, denn die Fotos konnten von Spezialisten wiederhergestellt werden. Darunter waren auch andere kinderpornografische Darstellungen. Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte nun das Hafturteil, das schon im Oktober des Vorjahres gefällt worden war.
Warum war der Mann schon während der U-Haft auf freiem Fuß? OLG-Sprecher Richard Freyschlag meint dazu nur: "Natürlich kann man einen solchen Verdächtigen auch in U-Haft nehmen." Tirols Jugendanwältin Elisabeth Harasser kritisierte die Vorgangsweise der Justiz.
Tiroler Krone









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