Der Österreichische Tierschutzverein hat rund um die Schadenshaftung bei Haustieren umfangreiche Informationen zusammengestellt. Wenn durch deinen Liebling jemand zu Schaden kommt, bist du grundsätzlich dafür haftbar zu machen. Auch wenn jemand anderes mit deinem Hund Gassi war, musst du beweisen, dass du für die erforderliche Beaufsichtigung gesorgt hast: Vertraue deinen Vierbeiner nur Personen an, auf die du dich verlassen kannst und die ihm körperlich gewachsen sind. Weise die Gassihelfer ausführlich an, wie sie mit deinem Racker umgehen und ihn führen müssen. Je größer die Möglichkeit eines Schadeneintrittes – dein Hund ist unerzogen, bissig oder besonders ängstlich – desto mehr Sorgfalt erwartet der Gesetzgeber von dir.
Ist das Unglück bereits geschehen und der Schaden passiert, so bist du zur Reparatur betroffener Gegenstände verpflichtet. Je größer dein Verschulden, desto größer der Umfang des Schadenersatzes. Liegt leichte Fahrlässigkeit vor, hast du den objektiven Wert geschädigter Sachen zu ersetzen, bei grober Fahrlässigkeit kommt der subjektive Wert im Vermögen des Geschädigten dazu. Verletzt dein Hund einen Menschen, musst du die Heilungskosten sowie den entgangenen Verdienst begleichen. Das Opfer kann außerdem Schmerzensgeld von dir verlangen.
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn dein Vierbeiner durch das Verschulden anderer zu Schaden kommt? Bei Verletzungen sind die Heilungskosten zu ersetzen, auch wenn sie den Kaufpreis des Tieres übersteigen, sofern ein Tierhalter diese Kosten aufgewendet hätte. Sollte dein Hund gar sterben, muss dir der „gemeine Wert“ ersetzt werden, also der Wiederbeschaffungswert. Willst du Schadenersatz geltend machen, musst du dies binnen drei Jahren ab Kenntnis vom Schaden und schuldiger Person tun.
Haftpflichtversicherung für Haustiere
Jeder Hund sollte gegen Haftpflicht versichert sein, denn schnell räumt der Vierbeiner bei Freunden eine Vase vom Tisch oder reißt ein Loch in den Mantel des Nachbarn. Gegen eine Prämienerhöhung lassen sich Hunde in die private Haushaltsversicherung aufnehmen, der Hundehalter kann jedoch auch eine eigene Haftpflichtversicherung für das Tier abschließen. Obwohl Katzen bei ihren Reviergängen durch die Nachbarschaft auch den einen oder anderen Schaden anrichten können, gibt es derzeit noch keine eigene Haftpflichtversicherung für Samtpfoten.
Achtung: Auch wenn du deinen Liebling versichert hast, darfst du als Halter nicht fahrlässig oder gar vorsätzlich handeln!









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