214 Opfer von Gewalt hätten sich seit März 2010 bei der Anlaufstelle des Landes Tirol gemeldet. In 89 Fällen bezogen sich die Beschwerden auf Landeseinrichtungen. Für glaubhaft gemachte Missbrauchsfälle gewähre das Land materielle Entschädigung, gab der Landeshauptmann bekannt.
"Aufarbeitung ist uns ein echtes Anliegen"
"Wir können das Leid, das den Betroffenen zugefügt wurde, nicht ungeschehen machen. Mit der offiziellen Entschuldigung des Landes und einer finanziellen Entschädigung wollen wir aber deutlich machen, dass uns die Aufarbeitung der Geschehnisse ein echtes Anliegen ist", sagte Soziallandesrat Gerhard Reheis (SP). Bei den Entschädigungszahlungen orientiere sich Tirol am Entschädigungsmodell der "Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft - Initiative gegen Missbrauch und Gewalt".
Eine dreiköpfige, unabhängige Kommission habe ein mehrstufiges Prüfungsverfahren zur Erhebung des Sachverhalts durchgeführt. Bewertungsgrundlage seien die schriftlichen Übermittlungen der Betroffenen und die Protokolle der Anlaufstelle für Opferschutz gewesen, die in Tirol bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet worden seien.
Viele Vorfälle strafrechtlich schon verjährt
Da die Vorfälle teils mehr als 60 Jahre zurückliegen, sei eine lückenlose Aufklärung oft nicht möglich. Vielfach seien die Taten strafrechtlich verjährt und die Täter verstorben. "Das Land übernimmt Therapiekosten und leistet Entschädigungszahlungen unabhängig davon, ob eine Tat bereits verjährt ist", betonte Reheis.
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