Zu jung fürs Gericht

Schwanen-„Killer“ sind noch nicht strafmündig

Oberösterreich
02.06.2021 12:00

Als die Mamas Verdacht schöpften, blieb zwei jungen Welserinnen (9, 11) gar nichts anderes mehr übrig: Sie gestanden, einen Schwan zu Tode gesteinigt zu haben, werden dafür aber nicht belangt werden.

Berichte auch in der „Krone“ über das getötete Schwanenküken in der Freizeitanlage Wimpassing machten die Mütter der Schülerinnen stutzig. Sie wussten, dass sich ihre Mädchen just zur beschriebenen Tatzeit in der Anlage aufgehalten haben. Schließlich legten die beiden Übeltäterinnen zuerst bei den Müttern und anschließend bei der Polizei ein Geständnis ab.

Angeblich reuig
Angeblich sollen sie tiefe Reue zeigen. Vielleicht können sie in den Einvernahmen, die ihnen bevorstehen, auch etwas über ihr Motiv sagen. Vor den Richter müssen die beiden Strafunmündigen nicht.

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