Neues Verfahren

Deutsches Kartellamt lässt bei Amazon nicht locker

Web
18.05.2021 11:50

Das deutsche Bundeskartellamt hat ein neues Verfahren gegen den Online-Riesen Amazon eingeleitet. Die Bonner Kartellwächter greifen dazu auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurück, die ihre Rolle stärken sollen. Damit könnten die Wettbewerbshüter früher als in der Vergangenheit eingreifen, wenn sie bei Amazon wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen feststellen sollten.

„Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Charakteristisch dafür sei „eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung“. „Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren - insbesondere digitalen - Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht“, ergänzte Mundt.

Amazon wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht konkret äußern. „Wir werden vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren“, kündigte ein Sprecher an.

Das deutsche Kartellamt hatte vom Gesetzgeber neue Instrumente in die Hand bekommen. Im Jänner traten Änderungen des Kartellrechts in Hinblick auf Digitalkonzerne in Kraft. Das Kartellamt kann demnach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen künftig leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Im Falle des US-Internetriesen Facebook hatte das Kartellamt bereits zu den neuen Regeln gegriffen und sein Verfahren ausgeweitet.

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Wir möchten klären, ob und inwieweit Amazon mit Markenherstellern zulasten von Dritthändlern kooperiert.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt

Gegen Amazon hatten die Wettbewerbshüter bereits zuvor zwei Verfahren angestoßen. Dabei untersuchen sie, inwieweit der US-Konzern durch Preiskontrollmechanismen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. In einem zweiten Verfahren prüfen sie, inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern wie Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon-Marktplatz ausschließen, einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstellen.

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