29.01.2021 09:43 |

Neue Instrumente

Deutsches Kartellamt weitet Facebook-Verfahren aus

Das Deutsche Bundeskartellamt weitet sein Verfahren gegen den US-Internetriesen Facebook aus. Die Kartellwächter greifen dazu auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurück, die ihre Rolle stärken sollen.

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Die Wettbewerbshüter hatten bereits im Dezember im Zusammenhang mit den „Oculus“-Virtual-Reality-Produkten ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Riesen eingeleitet. Denn diese sollen nur dann genutzt werden können, wenn der Verbraucher auch ein Facebook-Konto hat.

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Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen.

Kartellamtschef Andreas Mundt

„Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen“, hatte Kartellamtschef Andreas Mundt gesagt. Facebook zeigte sich dagegen zuversichtlich, die Bedenken ausräumen zu können.

Kartellamt hat nun neue Instrumente
Doch nun hat das Kartellamt vom Gesetzgeber neue Instrumente in die Hand bekommen - denn am 19. Jänner traten Änderungen des Kartellrechts in Hinblick auf Digitalkonzerne in Kraft. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen künftig leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen.

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Mit Blick auf die starken Marktpräsenzen von Facebook mit dem gleichnamigen sozialen Netzwerk, WhatsApp und Instagram kommt eine solche Position in Betracht.

Kartellamtschef Andreas Mundt

Das Kartellamt untersucht nun, ob Facebook eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ zukommt. „Mit Blick auf die starken Marktpräsenzen von Facebook mit dem gleichnamigen sozialen Netzwerk, WhatsApp und Instagram kommt eine solche Position in Betracht“, sagte Kartellamtschef Mundt.

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