Seit Dezember 2010 geht Bethesda juristisch gegen Interplay vor, wo gerade an einem "Fallout"-MMO gearbeitet wird. Bethesda zufolge dürfe zwar ein Online-Spiel unter dem Namen "Fallout" herausgebracht werden, allerdings sollten weder Charaktere aus der Serie auftauchen noch die gleichen Settings oder geschichtlichen Hintergründe verwendet werden.
Dabei geht es zum Beispiel um für die Reihe ikonische Elemente wie den Pip-Boy, die Erwähnung des Nebencharakters Harold oder Bilder mutierter Kühe, mit denen auf der offiziellen Website von "Fallout Online" geworben wird.
Interplay verlangt "fundamentalen Vorteil" der Marke
Bethesdas Auslegung der Vereinbarung sei "absurd", wehrt sich nun Interplay. In einer Antwort der Firma auf die Klage heißt es: "Es war nicht die Absicht der Partei, dass Interplay zum Beispiel ein Online-Baseball- oder Poker-Spiel kreiert, das 'Fallout' heißt." Gerade Setting, Geschichte und Charaktere der Serie würden das Flair ebendieser ausmachen - ohne solche Details würde dem Studio der "fundamentale Vorteil, die Marke zu nutzen, verweigert", beschwert sich Interplay.
Interplay hatte die Rechte an Bethesda im April 2007 für 5,75 Millionen US-Dollar (4,4 Millionen Euro) verkauft. Bethesda vergab danach eine Lizenz für ein "MMO der Marke 'Fallout'" an Interplay - ein Terminus, der offenbar zu viel Spielraum für Interpretation lässt.
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