Karibik-Millionen

Ex-Vorstand der BayernLB verhaftet

Ausland
05.01.2011 14:49
Der frühere BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky ist am Mittwoch verhaftet worden. Der Manager war wegen der ungeklärten Herkunft seines 50-Millionen-Dollar-Vermögens in das Visier der Ermittler geraten. Gribkowsky habe das Geld in seiner Amtszeit aus Mauritius und der Karibik erhalten und in einer österreichischen Privatstiftung "Sonnenschein" mit Sitz in Salzburg angelegt. Die Staatsanwaltschaft München prüft nun, woher die Millionen stammen und ob im Zusammenhang mit der Zahlung Straftaten geschehen sind.

Die Staatsanwaltschaft untersucht, ob die 50 Millionen Dollar aus der Formel 1 kommen könnten, mit der Gribkowsky bei der BayernLB auf Vorstandsebene jahrelang befasst war. Hintergrund ist die Pleite des einstigen Medienmoguls Leo Kirch, dem die BayernLB zwei Milliarden Euro geliehen hatte. Die Landesbank hatte das Kirch-Engagement bei der Formel 1 übernommen, um durch einen späteren Verkauf der Rennserie wieder zu ihrem Geld zu kommen.

Geld in Österreich versteuert
Die "Süddeutsche Zeitung" äußerte den Verdacht, Gribkowsky könnte das Geld auf Umwegen als Dankeschön von der Investmentgruppe CVC (sie ist Haupteigentümer der Formel 1) oder Bernie Ecclestone beim Verkauf der Rennsportrechte erhalten haben. Der heute 52-jährige Banker habe die aus der Karibik und von Mauritius transferierten Millionen in Österreich versteuert, wonach noch 25 Millionen Euro für seine 2007 gegründete Stiftung namens "Sonnenschein" übrig geblieben seien. Gribkowsky, der von 2002 bis 2008 BayernLB-Vorstand war, hat zu dem Vorgang bisher nicht öffentlich Stellung genommen, gegenüber der Staatsanwaltschaft aber dazu ausgesagt. Er bestreitet illegale Machenschaften.

Gribkowsky ist einer jener Ex-Vorstände, von denen der BayernLB-Aufsichtsrat Schadenersatz wegen des Milliardendebakels beim Kauf der Kärntner Hypo Alpe Adria will. In der Causa Hypo muss er - ebenso wie der Ex-BayernLB-Chef Werner Schmidt - damit rechnen, noch heuer auf der Anklagebank zu landen. Der Vorwurf an die Manager: Sie hätten die Hypo Group Alpe Adria wissentlich überteuert gekauft und so der BayernLB schweren Schaden zugefügt.

Anwalt: "In Österreich alles legal"
Der österreichische Rechtsanwalt Gerald Toifl, der für Gribkowsky die Privatstiftung in Salzburg errichtet hat, sieht in diesem Zusammenhang in Österreich jebenfalls keine Rechtswidrigkeiten. Bei den Ermittlungen der deutschen Justiz gehe es offenbar um das "ursprüngliche Geschäft". Die Gelder in der Stiftung seien in Österreich "voll versteuert" worden. Die Salzburger Staatsanwaltschaft habe ihre Geldwäsche-Ermittlungen eingestellt. In Österreich sei also alles legal abgelaufen, betont der Anwalt Mittwochnachmittag.

Die deutsche Justiz könnte bei Verdachtsmomenten auf die Gelder in der Privatstiftung "Sonnenschein" zugreifen bzw. diese sperren lassen. Er selber wisse aber bisher nichts von einem derartigen Vorgehen. Toifl hatte die in Salzburg ansässige Stiftung selber eingerichtet. Der Anwalt sitzt zwar nicht im dreiköpfigen Stiftungsvorstand, aber er ist Geschäftsführer der Stiftungsbeteiligung GREP GmbH, in der das Geld angelegt ist. Von einer eventuellen Sperrverfügung müsste er also wissen, bestätigt Toifl: "Die deutsche Justiz hat sich noch nicht gemeldet".

Er selber wisse, von wem die 50 Millionen Dollar Gribkowskys kamen, ebenso wisse dies die Salzburger Justiz. Aufgrund dieser Auskünfte seien die Geldwäsche-Ermittlungen gegen den Banker in Österreich ja eingestellt worden. Zu den nunmehrigen strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Ex-Bank-Manager in Deutschland könne er gar nichts sagen, er sei im Strafverfahren auch nicht sein Anwalt.

Toifl selbst im Visier der Justiz
Toifl steht als früherer Anwalt des Buwog-Beschuldigten Walter Meischberger selber im Visier der österreichischen Justiz. Bis Juni 2010 sei er der Anwalt Meischbergers gewesen und habe dessen Selbstanzeige bei der Justiz wegen der Millionen-Provision der Immofinanz im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung gemacht. Derzeit werde er selber von der Justiz als Beschuldigter geführt, und zwar wegen des Verdachts auf Beweismittelfälschung im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren. Ob diesbezügliche Unterlagen der Staatsanwaltschaft überhaupt verwertet werden dürfen, müsse noch das Oberlandesgericht klären, so Toifl.

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