Im vergangenen Jahr hatte die Band EMI gerichtlich untersagen lassen, ihre Songs einzeln über das Internet verkaufen. Die Verträge der Band mit dem Plattenkonzern schützten "die künstlerische Integrität ihrer Alben", hieß es im Urteil.
Band-Anwalt Robert Howe hatte betont, Pink Floyd sei bekannt dafür, auf Werken wie "Dark Side of the Moon", "The Division Bell" und "The Wall" "nahtlose" Musikstücke komponiert zu haben.
EMI vertrat dagegen vor Gericht den Standpunkt, der zehn Jahre zuvor geschlossene Vertrag beziehe sich nur auf physische Alben, nicht aber auf Internetverkäufe. Die Firma konnte sich mit diesem Argument aber nicht durchsetzen.
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