Jasmin Novakovic wohnt in der Zeughausgasse, wo sie logischerweise auch ihr Auto parkt. Immer wieder auch an einer Stelle kurz vor der Kreuzung mit der Jahnstraße.
Vor Kurzem dann der Schock: An einem Sonntag wurde das wieder einmal an dieser Stelle geparkte Auto plötzlich abgeschleppt. Kosten: 254,40 Euro fürs Abschleppen, mit weiteren 100 Euro Verwaltungsstrafe muss sie auch noch rechnen.
Auf ihre Anfrage wurde Novakovic mitgeteilt, dass sie ihren Wagen vor einer Behindertenrampe geparkt gehabt hätte. Als sie nachschauen ging, was damit gemeint war, stellte sie erstmals fest, dass sich hier eine - wirklich kaum sichtbare - Abschrägung des Gehsteiges befand.
"Die ist ja kaum zu erkennen", beschwert sich die junge Frau. Sie sieht an dieser Stelle auch keine Notwendigkeit dafür: "Nur gute zehn Meter weiter befindet sich eine weitere, weit besser erkennbare und breitere Abschrägung, die Behinderte nutzen können." Außerdem sei keinerlei Kennzeichnung für ein Parkverbot an dieser Stelle vorhanden.
Oberst Reinhard Moser von der Verkehrspolizei kennt das Problem: "Es passiert immer wieder, dass Autofahrer solche baulichen Abschrägungen übersehen und sich über eine Strafe beschweren, weil sie die Bedeutung nicht wussten und keine weitere Kennzeichnung eines Parkverbotes vorhanden ist. Es ist laut Gesetz aber keine zusätzliche Kennzeichnung vorgesehen."
von Werner Kriess, "Tiroler Krone"
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