Was tut sich in OÖ?
Obwohl der ungepflegte 71-Jährige bei seinem Auftritt vor Richter Clemens Hödlmoser nicht den besten Eindruck machte, tat er einem auch leid. Die Lebensgefährtin ist vor kurzem gestorben. Sie hatte sich um Alltagsdinge gekümmert. Und hätte ihn wohl auch vom Arztbesuch während der Quarantäne abgehalten. Über den der Angeklagte sagt: „An gewisse Sachen kann ich mich gar nicht erinnern.“ Getrunken hatte er damals nicht, aber heute, vor der Verhandlung, habe er sich einen Schluck gegönnt, „wegen dem Kreislauf“. Eine Diversion lehnte die Staatsanwältin ab. Urteil: 3 Monate bedingt, nicht rechtskräftig, weil der Mann keinen Anwalt hatte.
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