Wenn es dafür im nächsten Gemeinderat grünes Licht gibt – wovon man ausgehen kann – sollte die neue Regelung schon Ende April in Kraft treten.
Pflanzen auf Fassaden und Dächern
FP-Stadtvize und Planungsreferent Markus Hein klärt auf: „Das wirksamste Mittel zur Reduzierung und Vermeidung von Hitzeinseln im Stadtgebiet sind Dachbegrünungen, Begrünungen der Fassaden und Baumpflanzungen. Das Zauberwort, mit dem das künftig in Linz verbindlich wird, heißt Ediktalverfahren Nummer 2.“ Mit diesem werden Bauwerbern Begrünungsmaßnahmen vorgeschrieben. Statt dem bisher gängigen Kies muss in Zukunft jedes neue Flachdach mit einer Grünbewuchsschicht von mindestens 15 Zentimeter versehen werden. Gleiches gilt für Tiefgaragen, hier sind’s sogar 50 Zentimeter. Auf Bauplätzen ist pro 750 m² vollendeter Bauplatzfläche zumindest ein Laubbaum zu pflanzen, bzw. zu erhalten. Lärmschutzwände und Stützmauern sind mit Kletterpflanzen zu begrünen.
Nachrüsten erlaubt
Vorteil für die Stadt: Das Verfahren garantiert auch die Rechtsgrundlagen, um etwa 1000 Linzer Bebauungspläne nachzurüsten. „Denn würden wir diese Maßnahmen nur bei neuen Plänen einarbeiten, würde es Jahrzehnte dauern, ehe diese flächendeckend verbindlich werden“, stellt SP-Stadtchef Klaus Luger klar.
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