Teure „Urlaubsgrüße“

Mahnschreiben aus Italien sorgen für Ärger

Österreich
24.03.2021 09:43

Vor überaus ärgerlichen „Urlaubsgrüßen“ warnt derzeit der ÖAMTC - zwar schränkt Corona derzeit die Reiseaktivitäten der Österreicher massiv ein, das hindert eine italienische Anwaltskanzlei allerdings nicht daran, Mahnschreiben zuzustellen - für ein Vergehen, das allerdings bereits Jahre zurückliegen soll, und für das die italienische Behörde nie einen Strafbescheid zugestellt hatte.

Zuletzt hatte sich eine Niederösterreicherin an den Verkehrsklub gewandt, nachdem ihr ein Mahnschreiben der Anwaltskanzlei ins Haus geflattert war - aufgefordert wurde die Frau, rund 300 Euro zu bezahlen, weil sie mit dem Auto unerlaubt in eine Fußgängerzone eingefahren sein soll. Im „Lieferumfang“ enthalten sei als „Beweis“ auch ein Vorhalteprotokoll gewesen, so der ÖAMTC. Das Vergehen sei jedoch schon Jahre zurückgelegen. Damit steht die Niederösterreicherin allerdings nicht alleine da, zahlreiche Mitglieder des Verkehrsklubs hatten derartige Schreiben in den vergangenen Wochen erhalten.

„Forderungen sind oftmals verjährt“
„Selbstverständlich müssen gerechtfertigte Strafen bezahlt werden, wenn auch die Verfahrensregeln eingehalten worden sind“, stellte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried am Mittwoch klar. „In den uns geschilderten Fällen geben die Mitglieder jedoch an, nie einen Strafbescheid der italienischen Behörde erhalten zu haben, die Forderungen sind oftmals verjährt.“

Zitat Icon

Die Anwaltskanzlei ist für die grenzüberschreitende Eintreibung einer öffentlich-rechtlichen Strafe nach EU-Recht nicht zuständig.

ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried

Bei Ausländern 360-Tage-Frist ab Feststellung der Übertretung
Derartige Verkehrsübertretungen müssen rechtlich korrekt und „vor allem rechtzeitig über den Behördenweg“ zugestellt werden, wurde betont. „Für die Eintreibung von Strafen gilt bei Ausländern außerdem eine 360-Tage-Frist ab Feststellung der Übertretung. Innerhalb der Frist muss das Schriftstück von der Behörde dem Zustelldienst übergeben werden“, so der Jurist.
Seitens des ÖAMTC wurde man bereits aktiv: Die Anwaltskanzlei wurde schriftlich aufgefordert, die Vorgehensweise einzustellen. Man würde weitere Schritte setzen, falls rechtlich nicht zulässige Schreiben weiter zugestellt würden.

Festgehalten wurde, dass in allen EU-Staaten die gegenseitige Vollstreckung von Verkehrsstrafen (als öffentlich-rechtliche Forderungen) möglich sei. Allerdings müsse die ausländische Behörde die österreichische um Einhebung ersuchen. „Die Anwaltskanzlei ist für die grenzüberschreitende Eintreibung einer öffentlich-rechtlichen Strafe nach EU-Recht nicht zuständig - auch, wenn sie sich auf eine Beauftragung durch italienische Kommunen beruft“, erklärte Authried. Zivilrechtliche Forderungen allerdings - also etwa Maut- und Parkgebühren - „können sehr wohl über Inkassobüros, Anwalt oder eben Gerichte geltend gemacht werden“.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele