Waidmänner klagen

Jagdgesetz: Neues Ungemach

Burgenland
24.03.2021 10:03
Im Streit zwischen Jägerschaft und Land um das neue Jagdgesetz wird nun scharf geschossen: Die Waidmänner gehen in die Offensive und wollen eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof einbringen. Hintergrund ist, dass durch die Novelle die Auflösung der Interessensvertretung mit Ende 2022 bevorsteht.

Das Jagdgesetz entwickelt sich zu einer Dauerbaustelle. Zwar konnte das Land zuletzt die Tierschützer mit einem endgültigen Gatterjagdverbot besänftigen, die Jägerschaft ist aber weiter in Aufruhr. Weil der Interessensvertretung durch die Novelle das Aus droht, fährt diese schwere Geschütze auf. Man bereite eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof vor, teilte Landesjägermeister Roman Leitner nun mit. Gleichzeitig rechnete er mit der Politik ab: Die Abschaffung des Verbandes sei in einem früheren Gesetzesentwurf nicht enthalten gewesen, nach einer Unterschriftenaktion der Waidmänner aber wohl als Trotzreaktion wieder eingefügt worden. Dadurch würden künftig Beamte die Aufgaben übernehmen. Für den Steuerzahler bedeute das Kosten von einer halben Million Euro pro Jahr, so Leitner. Der Verband hingegen habe sich bisher über Mitgliedsbeiträge finanziert.

 Zudem wird der Umgangston der Politik mit der Jägerschaft kritisiert. Bei den Verhandlungen sei man mit Vorschlägen kaum durchgekommen, heißt es. Leitner ist zuversichtlich, verfassungsrechtlich gegen das „Husch-Pfusch-Gesetz“ erfolgreich zu sein. Plan B ist die Gründung eines Vereins als Nachfolgeorganisation zum Jagdverband.

SPÖ-Forstwirtschaftssprecher Gerhard Bachmann begrüßte die Vereins-Pläne. Der Gang zum Verfassungsgerichtshof sei das gute Recht des Verbandes, so der Mandatar.

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