Einigung erzielt

Vorarlberg: Gastro-Innenräume öffnen nächste Woche

Vorarlberg
09.03.2021 22:42

Nach stundenlangen und dem Vernehmen nach sehr mühsamen Verhandlungen zwischen Vorarlberg und der Bundesregierung gibt es nun eine Einigung darüber, welche Öffnungen es ab 15. März in der „Testregion“ mit der derzeit niedrigsten Sieben-Tage-Inzidenz geben wird. Neben der Öffnung des Vereinslebens für Kinder und Jugendliche werden ab Mitte des Monats neben den Schanigärten auh die Innenbereiche von Gastronomiebetrieben geöffnet. Dass mit der Öffnung auch die Infektionszahlen wieder steigen werden, ist jedem klar. Auf einen konkreten Inzidenz-Wert, bei dem die Lockerungen wieder zurückgenommen würden, wollte sich Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) weder bei der Präsentation der Eckpunkte noch im ORF-Interview unmittelbar danach festlegen.

Der ÖVP-Politiker erklärte in der „ZiB 2“ allerdings, dass ein automatisches Herunterfahren, das lediglich auf einen einzigen Wert basiere, nicht zielführend sei. „Nach zwölf Monaten Pandemie sollte uns etwas Besseres einfallen, als nur eine Zahl“, so Wallner auf eine entsprechende Frage von ORF-Moderator Armin Wolf. Als weitere wichtige Parameter nannte der Landeshauptmann die Zahl der Hospitalisierungen, die Impfrate und auch das Contact Tracing.

Voraussetzung für den Lokal-Besuch ist der Einigung zufolge ein negativer Antigen-Test aus einer Teststraße. Zudem werden ab nächstem Montag wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen zugelassen. Als Zutrittsbescheinigungen sind Selbsttests in digitaler Form gültig.

QR-Code als Zugangsticket
Landeshauptmann Wallner erläuterte im Rahmen einer Pressekonferenz am Montagabend, wie diese digitale Form aussehen wird: Nach der Registrierung auf einer vom Land Vorarlberg entwickelten Online-Plattform müsse man seinen Antigen-Test hochladen. Nach Prüfung des Ergebnisses erhalte man ein OK in Form eines QR-Codes auf das Handy. „Das ist eine sehr sichere Form“, betonte der Landeschef.

Ausgangsbeschränkungen nach 20 Uhr bleiben
Weiter in Kraft sind die Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr und die Maskenpflicht. Das bedeutet, dass die Bewirtung am Abend bzw. Abend-Veranstaltungen nicht möglich sind. Die Zusammenkunft von Personen ist übrigens streng limitiert. So dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzen, wenn sie nicht einer Familie zugehörig sind. Explizit ausgenommen von den erlaubten Veranstaltungen sind Hochzeiten, diesbezüglich bleiben die aktuellen Regelungen aufrecht. Auch Selbsthilfegruppen dürfen wieder zusammenkommen. In allen Bereichen gilt eine Registrierungspflicht.

Was Kultur- und Sportveranstaltungen für Kinder betrifft, so werden Outdoor-Aktivitäten auch ohne Testung möglich, in Innenräumen muss zumindest ein negativer Selbsttest vorliegen. Dieser kann auch an Ort und Stelle durchgeführt werden. Die maximale Gruppengröße im Außenbereich liegt bei 20 Heranwachsenden, im Innenbereich bei zehn. Im Sport sind Trainings für Jugendliche bis 18 Jahre erlaubt, allerdings nicht in körpernahen Sportarten. Fußballtraining kann stattfinden, Fußballspiele hingegen bleiben weiter untersagt. Auch für die Kinder und Jugendlichen gilt eine altersgemäße Maskenpflicht. Der Amateursport muss weiterhin auf Öffnungsschritte warten.

Wallner bittet um Mithilfe der Bevölkerung
Landeshauptmann Wallner sprach von einem Versuch, „bei steigenden Zahlen einen Öffnungsschritt zu setzen und nicht von einem Lockdown in den nächsten zu stolpern“. Dazu brauche es die Mithilfe der Bevölkerung. Sollte die „Entwicklung aus den Fugen geraten“, so müsste man die Öffnungen überdenken. Die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen würden wissenschaftlich begleitet, hieß es.

Kritik an Sperrstundenregelung
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg begrüßte grundsätzlich die Öffnungsschritte. Die Sperrstundenregelung wurde allerdings als Wermutstropfen kritisiert. Auch die NEOS bemängelten die Ausgangsbeschränkung, „als ob nach 20.00 Ur die Ansteckungsgefahr steigen würde“, so NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. Der Vorarlberger FPÖ-Chef Christof Bitschi empfand wiederum die verpflichtenden Antigen-Eintrittstests als „massive und unnötige Einschränkung“.

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