Tödlicher Busunfall

Lkw-Lenker zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt

Niederösterreich
14.12.2010 13:13
Zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe ist am Dienstag am Landesgericht Korneuburg ein Lkw-Lenker verurteilt worden, der laut Anklage im August 2009 einen tödlichen Busunfall auf der A22 (Donauuferautobahn) nahe Wien verursacht hatte. Der Berufsfahrer war wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt worden.

Der 34-jährige, unbescholtene Pole, Familienvater mit Wohnsitz in Wien, der bereits zu Verhandlungsbeginn im Juni angegeben hatte, sich an das Geschehen nicht erinnern zu können, meinte, der Unfall tue ihm sehr leid. Er nahm drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Bei dem Crash war ein deutscher Reisebus über die Mittelleitschiene auf die Gegenfahrbahn geschleudert worden. Ein 53-jähriger Pkw-Lenker wurde dabei von einem Mauerteil getroffen - er starb noch an der Unfallstelle. 20 Personen erlitten nach damaligen Polizeiangaben zum Teil schwere Verletzungen, elf blieben unversehrt, wurden aber psychologisch betreut. Drei Notarztwagen, zwei Hubschrauber und 30 Rettungsfahrzeuge standen im Einsatz, die Autobahn musste wegen Bergungsarbeiten stundenlang gesperrt werden. Der ursprüngliche Unfall hatte sich auf der Gegenfahrbahn Richtung Wien ereignet: Laut Polizei wollte der 54-jährige Buslenker den polnischen Sattelzug überholen, als es zum Zusammenstoß kam.

Laster stellte sich nach Unfall "wie ein Turnierpferd" auf
Mehrere Verkehrsteilnehmer sagten als Zeugen übereinstimmend aus, dass der angeklagte Lkw-Lenker zunächst zu weit nach rechts geraten war und dort mit der Leitplanke kollidierte. Dann zog er bis in die mittlere Spur, ehe er den auf dem dritten Streifen überholenden Bus plötzlich streifte und dadurch über die Mittelleitschiene schleuderte. Der Sattelzug schwenkte nach rechts zurück und kam am Straßenrand zu liegen.

"Ich hab' zu meiner Frau gesagt, pass' auf, gleich kracht's", erinnerte sich ein Zeuge an das allmähliche Schlingern des Sattelzugs. "Wie ein Turnierpferd" sei der Reisebus durch den plötzlichen Zusammenstoß "aufgestiegen", beschrieb ein anderer, wie der Bus über bzw. durch die Mittelleitschiene geschleudert wurde.

Der Pole war, wie die Tachoauswertung zeigte, während des gesamten Unfallgeschehens mit 90 km/h unterwegs gewesen. Gebremst habe er laut dem technischen Sachverständigen dabei nicht, er habe aber auch nicht ruckartig die Spuren gewechselt. Ein Sanitäter und ein Lkw-Fahrer, die zum umgestürzten Lkw geeilt waren, gaben an, dass der Chauffeur bewusstlos im Fahrerhaus lag, dann Schaum vor dem Mund hatte wie bei einem epileptischen Anfall und völlig verloren wirkte. Er habe sich nicht ausgekannt und starr die Augen aufgerissen.

Experte: Angeklagter könnte Vorfall verdrängt haben
Gerichtspsychiater Werner Brosch hatte beim Angeklagten keine Anzeichen für das Vorliegen eines Gedächtnisverlusts aus organischer Sicht festgestellt - wohl aber sei eine dissoziative Amnesie denkbar, glaubte der Experte. Er glaube auch unter Hinweis auf die Zeugenaussagen nicht an eine reine Schutzbehauptung des Angeklagten: Was man seelisch mit seinem Weltbild nicht vereinen könne, werde ausgeblendet, verdrängt. Eine andere Bewusstseinsbeeinträchtigung zum Unfallzeitpunkt habe es nicht gegeben - allenfalls Sekundenschlaf, was der Angeklagte jedoch ausschloss.

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