Ebensee-Prozess

Staatsanwaltschaft beruft gegen drei bedingte Strafen

Oberösterreich
09.12.2010 12:35
Nach dem Prozess im Landesgericht Wels um eine Störaktion im ehemaligen KZ Ebensee, sind drei der vier verkündeten Urteile nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die drei bedingten Strafen bis zu sechs Monaten berufen. Zwei Angeklagte haben Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Lediglich der Freispruch ist rechtskräftig.

Die vier Jugendlichen waren wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn angeklagt. Sie sollen am 9. Mai 2009 bei einer Gedenkfeier im Stollen Ebensee Nazi-Parolen gerufen und Schüsse aus Softguns auf Besucher abgegeben haben. Drei von ihnen wurden im Schwurgerichtsprozess am 1. Dezember schuldig gesprochen.

Der Erst-Angeklagte hat gegen seine Strafe von sechs Monaten bedingt auf drei Jahre Probezeit kein Rechtsmittel ergriffen. Die zu fünf Monaten mit ebenso langer Probezeit Verurteilten haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Bei einem der Beschuldigten erfolgte der Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe. Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich aller drei wegen der Strafhöhe berufen.

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