Es schienen Tiroler Durchschnittseltern mit normalen Berufen und normalem Auftreten zu sein, die vor Richter Andreas Mair Platz nahmen. Mehrere Vorfälle, die auf Schilderungen der Tochter (15) zurückgehen, führten zur Anklage der Mutter bzw. des Stiefvaters (Quälen und Vernachlässigen von Unmündigen). Einmal ging es um einige Tropfen Essig, die die Mutter der 15-Jährigen wegen mangelnder Tischmanieren auf eine – zum Glück weitgehend abgeheilte – Wunde am Knie geträufelt hatte. „Das war doch nur eine Blödelei“, rechtfertige sich die Zweitangeklagte.
Vorfall in Dusche
Auch ihr Gatte spielte Vorfälle herab – etwa jenen, als er seine leibliche Tochter (4) mit erheblicher Gewalt in die Dusche gezerrt und mit kaltem Wasser gereinigt haben soll, nachdem sie ins Bett gemacht hatte. „An den Haaren habe ich sie nicht gezogen – und dass das Wasser anfangs kalt war, habe ich um 23.30 Uhr nicht mehr bedacht“, schilderte der Erstangeklagte. Auch sonst hätte es höchstens „Klapse“, aber keine Schläge auf den Po der kleinen Tochter gegeben.
Letztlich ein Freispruch
Weil die 15-Jährige zwar prinzipiell glaubhaft wirkte, ihre Aussagen gegenüber den Ermittlern in wichtigen Details aber doch widersprüchlich waren, gab es einen Freispruch (nicht rechtskräftig).
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