„Fehlentwicklung“

Deutscher Bundesrat fordert austauschbare Akkus

Elektronik
15.02.2021 13:50

Der deutsche Bundesrat hat sich gegen fest verbaute Akkus in Elektrogeräten ausgesprochen. „Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones, Notebooks, muss dringend gestoppt werden“, hält das Verfassungsorgan in einer am vergangenen Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Entwurf der Regierung zur Reform des sogenannten Elektrogerätegesetzes fest.

Die bisherigen Anforderungen an die Produktkonzeption seien „unzureichend“, kritisiert der Bundesrat. Oftmals sei der Akku das störanfälligste Bauteil am Smartphone. Dieser technische Mangel führe dazu, dass aufgrund der nachlassenden Kapazität des Akkus oder eines Defektes, gesamte Smartphones entsorgt werden müssten. Dagegen führe ein austauschbarer Akku dazu, dass das Smartphone länger genutzt werden könne. Entsprechend der obersten Priorität der Kreislaufwirtschaft, der Abfallvermeidung, sollte deshalb bereits hier angesetzt werden und die Austauschbarkeit der Akkus gesetzlich verankert werden, fordert das Verfassungsorgan.

Ersatzteil-Pflicht für Hersteller
Daran gekoppelt, so der Bundesrat weiter, müsse von den Herstellern sichergestellt werden, dass die Akkus „nach dem Kauf noch z. B. ca. fünf Jahre als Ersatzteile innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 14 Tage) geliefert werden können“. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, „die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten“, sollten Verbraucher zudem „über den Typ und das chemische System, die sichere Entnahme und über einen möglichen Austausch der Batterie oder des Akkumulators (...) informieren“ - unabhängig davon, ob der eigentliche Tausch durch Fachpersonal oder durch den Endbenutzer selbst möglich sei.

Wiederverwenden statt wegwerfen
Der Bundesrat spricht sich außerdem dafür aus, unbeschädigte Altgeräte in den Entsorgungsbetrieben getrennt zu erfassen und so ihre Wiederverwendung zu ermöglichen. Für die Weitergabe an Endkunden kämen „sowohl die Eigenvermarktung als auch die Beauftragung eines Dritten in Betracht (zertifizierte Erstbehandlungsanlage oder gemeinnütziger Träger)“, so der Bundesrat.
Deutschlandweit gebe es eine Vielzahl gemeinnütziger Einrichtungen, die durch entsprechende Kooperationen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten könnten.

Soweit „technisch und organisatorisch möglich“, sollen Entsorgungsbetriebe oder von ihnen beauftragte Firmen dafür künftig etwa auch an Ort und Stelle elektronische Bauteile wie Leuchten, Lampen, Kabel oder Lautsprecher aus Möbeln ausbauen dürfen. Zugleich sollen verstärkt auch der Online-Handel sowie Supermärkte und Diskonter zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet werden.

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