Am Donnerstag

Karlau-Ausbrecher müssen in Graz vor Gericht

Steiermark
01.02.2021 12:25

Es war ein Gefängnisausbruch wie in einem Film, als drei Insassen der Strafanstalt Graz-Karlau im Herbst ein Loch in die Mauer ihrer Zelle bohrten und sich mittels Leintüchern abseilten. Weit kam das Trio aber nicht, und so müssen sich die Häftlinge am Donnerstag (4. Februar) im Straflandesgericht wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten.

Der Russe, der Rumäne und der Tschetschene hatten im Oktober ein Loch in die Zellenwand gebohrt. Es war zwar nur 30 mal 30 Zentimeter im Durchmesser, dafür immerhin 70 Zentimeter tief, was emsiges Bohren und Schaben bedeutet haben muss. Zusätzlich lockerten sie offenbar die Gitter und verklebten die Notrufanlage im Haftraum.

Dann sollen sie mehrere Leintücher, Kopfpolsterüberzüge und Handtücher aneinander geknotet haben und über diesen behelfsmäßigen Strick ins Freie gelangt sein. Es gelang ihnen auch, die Außenmauer samt Stacheldraht zu überwinden, wobei der genaue Ablauf nicht ganz geklärt werden konnte. Dabei schlug allerdings der Alarm an, und die Freiheit der Häftlinge war noch kurzer Zeit wieder beendet.

Angeklagte hatten keine Komplizen
Es wurde zunächst auch nicht ausgeschlossen, dass die drei Männer Helfer innerhalb der Haftanstalt gehabt hätten, doch der Verdacht erhärtete sich nicht. „Es gibt keine weiteren Verdächtigen oder Erkenntnisse in diese Richtung“, meinte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, auf Anfrage am Montag. Es wurden auch keine Ermittlungen gegen unbekannte Täter geführt, so der Staatsanwalt.

Die Anklage lautet auf schwere Sachbeschädigung. Angeführt wird ein Schaden von rund 4.100 Euro, der durch das Loch in der Mauer, die beschädigten Gitter und die entwendeten Lein- sowie Handtücher entstanden ist.

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