Mangelnde Aktenvorlage

TSD: Verfahrensleiter Günther Böhler übt Kritik

Tirol
18.12.2020 09:57
Porträt von Tiroler Krone
Von Tiroler Krone

In seinem Endbericht übt Verfahrensleiter Günther Böhler unter anderem Kritik an der mangelnden Aktenvorlage durch die Regierung.

Da Akten auch auf Nachfrage unter Hinweis auf das Rechtsgutachten von Arno Kahl, wonach „in der Verfügungsgewalt eines Mitgliedes der Landesregierung befindliche Akten (auch der TSD) vorzulegen sind, nicht vorgelegt wurden, ist davon auszugehen, dass dem U-Ausschuss nicht alle in ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Akten mit Bezug zur TSD vorgelegt wurden“, schreibt Böhler.

Weiters sei es im operativen Geschäft der TSD zu Fehlleistungen gekommen, doch seien dazu (zum Beispiel bei der Anmietung von Objekten) mangels Unterlagen keine weiteren Feststellungen möglich gewesen.

Was die allfälligen (Schadenersatz-)Ansprüche des Landes Tirol gegenüber Organen der TSD betrifft, kommt der Verfahrensleiter zu dem Entschluss: „Diese werden vom Land noch immer geprüft. Sollte diese Prüfung solche Ansprüche ergeben, könnten derartige Ansprüche aber allenfalls inzwischen verjährt sein, soweit nicht Verjährungsverzichte abgegeben wurden.“

Opposition lehnt Bericht des Vorsitzenden ab
Im heutigen Landtag wird hingegen der Bericht des Vorsitzenden Anton Mattle (ÖVP) debattiert. Doch diesen lehnte die Opposition bereits im Vorfeld geschlossen ab. Hitzige Debatten sind vorprogrammiert ...

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