So umstritten die Schließung des Krankenhauses Kitzbühel vor gut zehn Monaten war, so umkämpft ist nun auch der Sozialplan für die entlassene Belegschaft. Seit Monaten versucht der Betriebsrat gemeinsam mit der Tiroler Arbeiterkammer eine Einigung mit der Stadt Kitzbühel und der Krankenhaus Kitzbühel GmbH zu erreichen – doch vergeblich. So wurde eine Zwangsschlichtung beantragt, die am Donnerstag unter Vorsitz von Reinhard Vötter am Landesgericht stattfand.
Hintergrund ist der Sozialplan für die entlassenen Mitarbeiter, die neben ihre gesetzlichen Ansprüchen weitere Abfertigungen verlangen. "Um die wirtschaftlichen Nachteile, die mit einer Entlassung zwangsläufig einhergehen, abzufedern", wie AK-Jurist Günther Karlicky formuliert. Im Raum steht dabei die Summe von zwei Millionen Euro, die am Donnerstag auch Kitzbühels Bürgermeister Klaus Winkler bestätigte. "Die hätten wir sehr gerne genommen", erläutert dazu Karlitzky, doch seien in diesen zwei Millionen Euro Dinge hineingerechnet, die den Mitarbeitern ohnehin gesetzlich zustehen würden.
Auch Landesrat Tilg geladen
Hauptstreitpunkt war also die Frage, was mit diesem Geld alles abgedeckt wird. Am Donnerstag brachten beiden Seiten ihre Argumente vor, auch Landesrat Bernhard Tilg als Vertreter des Landes war geladen. Richter Reinhard Vötter wird in den kommenden Tagen eine Entscheidung fällen und sie den Parteien schriftlich mitteilen. Gegen diese richterlich verfügte "erzwungene Betriebsvereinbarung" ist dann kein Rechtsmittel mehr zulässig.
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