Das therapeutische Programm, welches der ursprünglichen Eignungsfeststellung aus dem Jahr 2002 zugrunde lag, sei in der "Reha-Stätte DDr. Banffy" laut Bescheid zwar zumindest teilweise angeboten worden, aber weder werde das dafür erforderliche Fachpersonal beschäftigt, noch konnte eine Mindeststandards erfüllende Klientendokumentation mit Eingangsdiagnostik, Verlaufsdokumentation und Enddiagnostik vorgelegt werden. Damit sei die fachkundige Betreuung der schwerbehinderten Kinder und Jugendlichen in der Rehabilitationseinrichtung nicht gewährleistet, so Landesrat Reheis.
Staatsanwalt ermittelt
Mit 1. November erlöschen damit auch die Tarifvereinbarungen für Heilbehandlungen mit dem Land Tirol. Diese können dem Land nicht mehr verrechnet werden. Unabhängig davon ermittelt auch die Innsbrucker Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Quälens und Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen. Betreuer hatten den Fall ins Rollen gebracht und sich an die Jugendanwaltschaft gewandt.
Immer wieder Diskussionen
Das Zentrum war bereits vor zwölf Jahren im Mittelpunkt von Diskussionen. Leiterin Eszter Banffy, die sich der Betreuung von wahrnehmungsgestörten Kindern verschrieben hat, sah sich mit dem Vorwurf nicht anerkannter Behandlungsmethoden konfrontiert. Etwa das Einwickeln in Decken erschien den Eltern zu grob und unmenschlich. Im Jahr 2000 wurden schließlich vom Land neue Qualitätsstandards bei der Rehastätte eingeführt.








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