Der Beschuldigte hatte bereits im Vorfeld zugegeben, mit mehreren, teilweise deutlich unter 18 Jahre alten Burschen Sex gehabt zu haben, wobei er diesen dafür Geschenke - darunter Backstage-Pässe für Events und ältere Handys - überlassen haben soll. Ein diesbezüglicher Schuldspruch nach § 207b Absatz 3 StGB - entgeltlicher Sex mit Jugendlichen - war bereits seit Längerem rechtskräftig. Im diesem Verfahren ging es jedoch ausschließlich um einen Buben, der versichert hatte, der Mann habe sich vor seinem 14. Geburtstag an ihm vergangen.
Der Angeklagte beteuerte, den Burschen für über 14 gehalten zu haben. Er habe nie sexuelle Kontakte mit Unmündigen gehabt. Dessen Eltern, der ältere Bruder und ein Freund des Angeklagten erklärten jedoch im Zeugenstand, der damalige Ö3-Mitarbeiter habe das Alter bzw. sogar das genaue Geburtsdatum gekannt. Das im Vorverfahren vernommene Opfer sagte nicht mehr öffentlich aus.
"Nicht erforderlich, die gesamte Strafe zu verbüßen"
Richter Roland Weber bezeichnete die Zeugen als "absolut glaubwürdig" und zeigte sich in der Urteilsbegründung "überzeugt, dass Sie das Alter sehr wohl gewusst haben". Dafür setzte es zwei Jahre teilbedingt, "obwohl es für so ein Delikt üblicherweise sofort eine unbedingte Strafe gibt", wie Weber betonte. Der Angeklagte hatte allerdings erklärt, er bedaure sämtliche Übergriffe und meide seit mehreren Jahren nach einer längeren Psychotherapie Kontakte zu Unter-18-Jährigen. Daher sei es aus spezialpräventiven Gründen "ausnahmsweise nicht erforderlich, die gesamte Strafe zu verbüßen", meinte Weber.
Der Verurteilte muss auch den unbedingten Strafteil nicht absitzen, da er sich in dieser Sache vom 20. Dezember 2008 bis zum 23. März 2009 in U-Haft befunden hatte und ihm diese Zeit auf seine Strafe anzurechnen war.
Opferanwalt erhebt Vorwürfe gegen ORF
Das Opfer, das laut Anwalt Michael Lang, der die Interessen der betroffenen Familie vertritt, infolge des Übergriffs "massiv aus der Bahn geworfen wurde", bekam 1.500 Euro an Wiedergutmachung zugesprochen. Lang erhob in seiner Funktion als Privatbeteiligtenvertreter auch Vorwürfe gegen den ehemaligen Arbeitgeber des Beschuldigten: Der ORF bzw. Ö3 habe den Mann trotz eines anhängigen Strafverfahrens und konkreter Kenntnis der Anschuldigungen bis ins Jahr 2010 hinein bei explizit an Jugendliche gerichtete Veranstaltungen beschäftigt.
Das sei "nicht nachvollziehbar", gab Lang zu bedenken. Das Opfer habe immer wieder Radio-Jingles zu hören bekommen, in denen entsprechende Events mit dem Namen des Täters beworben wurden. "Es ist unverständlich, dass sich ein öffentlich-rechtlicher Sender so aus dem Fenster lehnt und seine Verantwortung nicht wahrnimmt", monierte der Anwalt.
"Bis auf Weiteres keine Beauftragung"
Ö3-Chef Georg Spatt ließ auf eine Stellungnahme vom vergangenen August verweisen, in der er erläutert hatte, der Mann wäre zuletzt "in keinem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis mit bzw. zum ORF" gestanden. "Er wurde unregelmäßig und auf Anfrage von regionalen und lokalen Kooperationspartnern (Veranstaltern von Festen, etc.) vom ORF über eine zuständige Tochterfirma (ORF RSG Radioservice GesmbH) gebucht.
Auf Basis der aktuellen Informationen wird es bis auf Weiteres keine Beauftragung des Angesprochenen durch Ö3 geben. Bitte um Verständnis, dass wir wegen der beteiligten Personen und ihres Umfelds keine näheren Auskünfte und Bewertungen geben können", hieß es damals. Wie Ö3-Sprecherin Petra Jesenko versicherte, wurde der Mann auch seither vom ORF mit keinerlei Aufträgen mehr bedacht.
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