Wie die vergangenen Wahlen von Landtag (2008) und Gemeinderat (2010) gezeigt hätten, würden die Wähler die Briefwahl zunehmend bevorzugen. Bei den Kommunalwahlen im März habe sich die Streichung der Nachfrist für das Einlangen der Briefwahlstimmen bereits bewährt (bei der 2007 in Anlehnung an die Nationalratswahl beschlossenen Landtagswahlordnung gibt es hingegen eine Nachfrist, Anm.).
Briefwahlkarte muss "nachweislich zugestellt werden"
Die geplante Novelle sehe vor, dass die Briefwahlstimmen bis zum Wahltag bei der Wahlbehörde eingelangt sein müssen. "Das muss nicht mehr auf dem Postweg erfolgen, sondern man kann die Briefwahlkarte auch direkt bei der zuständigen Behörde abgeben", so Schneeberger. Damit die Wähler ausreichend Zeit zur Entscheidung haben, werden die diversen Fristen, wie etwa für die Beantragung der Briefwahlkarte, Erstellung eines Wahlvorschlags oder einer Kandidatenliste, vorverlegt. "Außerdem werden wir noch einmal deutlich klarstellen, dass die Briefwahlkarte dem Antragsteller nachweislich zugestellt werden muss", betonte der Klubobmann.
Einen Termin für den entsprechenden Landtagsbeschluss gibt es noch nicht, hieß es. Die Novelle soll aber in einer der kommenden Sitzungen Thema sein. Niederösterreich befindet sich in der "Halbzeit" der Legislaturperiode, die Landtagswahl steht im Jahr 2013 an. Eine mutmaßliche Wahlfälschung im Burgenland hatte zuletzt zu einer österreichweiten Diskussion über notwendige Verbesserungen bei der Briefwahl geführt.
SP und FP stellen eigene Forderungen
Die Sozialdemokraten und Freiheitlichen begrüßen generell die angekündigte Novellierung, sprachen gleichzeitig aber weitere Reformen an. "Wir stehen dem ÖVP-Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber, wissen aber auch, dass die VP dafür eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Diese Gelegenheit werden wir daher dazu nutzen, unsere Forderungen in die Verhandlungen mit einzubauen", erklärte FPNÖ-Klubobmann Gottfried Waldhäusl.
SP: Anstieg von Zweitwohnsitzern vor Gemeinderatswahl
Die VP-Pläne seien nur "Kosmetik", die Wahlreform müsse tiefer gehen. "Wir wollen Wahlbetrug, wo ein Bürgermeister ohne Anforderung 40 Wahlkarten behebt und verteilt, gänzlich ausschließen", so Waldhäusl. Aus Sicht der SP sollten im Zuge der Änderungen auch andere "Grenzbereiche" bereinigt werden, erwähnte Klubobmann Günther Leichtfried "zumindest Ungereimtheiten" bei der Möglichkeit der Zweitwohnsitzerwahl bei Gemeinderatswahlen: "Vorgänge wie die Anmeldung ausländischer Erntehelfer als Zweitwohnsitzer kurz vor den Wahlen oder ebenso ein völlig unglaubwürdiges Ansteigen von Zweitwohnsitzern in Gemeinden vor Kommunalwahlen gehören ebenfalls unterbunden."
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