Dass die Landesrechnungshöfe selbst keine Kompetenz hätten, auf eigene Initiative Gemeinden zu prüfen, betrachte man als Einschränkung, erklärte der Direktor des Burgenländischen Landes-Rechnungshofes (BLRH), Franz Katzmann, am Dienstag in Rust. "Die öffentlich viel diskutierten Beispiele aus dem Burgenland, die unsere Prüfungen ans Licht gebracht haben, zeigen die Notwendigkeit einer unabhängigen Kontrolle deutlich auf", sagte Katzmann.
Bereits im Regierungsübereinkommen der amtierenden Bundesregierung sei die Initiative zur Ausweitung der Prüfungskompetenzen enthalten, so Katzmann und sein oberösterreichischer Kollege Helmut Brückner.
Mehr Transparenz bei den Gutachten
Auch kommunale Beteiligungsunternehmen und Gemeindeverbände wollen die Landesrechnungshöfe unter die Lupe nehmen können. Gemeinden bis zu 20.000 Einwohner tätigen pro Jahr Investitionen von 800 Millionen bis einer Milliarde Euro. Bisher werden die Kontrollbehörden im Burgenland und in Oberösterreich erst nach einem Auftrag durch die Landesregierung tätig. Das Gutachten erreiche dann nicht den Landtag, sondern lediglich die Landesregierung als Aufsichtsbehörde und wird nicht veröffentlicht.
Andere Qualität der Prüfung
Es gehe aber nicht um die Einführung einer zusätzlichen Prüfungsinstanz. Man sei gegen Doppel- oder Parallelprüfungen: "Es sollte nur eine andere Qualität der Prüfung erfolgen, nämlich durch eine unabhängige Organisation, wie es die Landesrechnungshöfe sind." Die Gemeindeaufsichten seien als Teile des jeweiligen Amtes der Landesregierung weisungsgebundene Organe. Außerdem sei die präventive Wirkung nicht zu unterschätzen, meinte Brückner: "Wenn Prüfungskompetenz besteht, ändert sich das Verhalten in den Verwaltungen."
Gegen eine oder zwei Prüfungen aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien hätten die Gemeinden "überhaupt nichts", erklärte Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (VP). Allerdings müssten Kriterien definiert werden, nach denen sich Gemeinden orientieren könnten, ob sie der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen oder nicht.
Kriterien für Kontrolle
Als ein mögliches Kriterium nannte der Gemeindebundpräsident die Festlegung eines Investitionsvolumens. Bei großen Investitionen - etwa dem Bau eines Pflegeheimes - sei Beratung sinnvoll. Außerdem sollten die Verschuldung und die Haftungen zur Betrachtung herangezogen werden. Auch bei den Verwaltungskosten könne man eine Ebene einziehen, ab der das Kontrollorgan aktiv werde.









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