Geht es nach Kulterer und seinen Anwälten Dieter Böhmdorfer (Ex-Justizminister der FPÖ) und Ferdinand Lanker, soll die Pressekonferenz am 27. oder 28. Oktober in einem Verhandlungssaal des Landesgerichts Klagenfurt stattfinden.
"In schwerster Form belastet"
Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass Kulterer durch die "einseitige Medienberichterstattung gefährdet und in schwerster Form belastet" werde. Die Untersuchungshaft hindere ihn daran, durch korrekte Information die "Angriffe auf seine Persönlichkeitsrechte" abzuwehren. Nur durch "ein Pressegespräch mit Medienvertretern" könne er "sein Grundrecht auf Informationserteilung" ausüben, heißt es in dem Schreiben.
Die Teilnahme der Staatsanwaltschaft würde akzeptiert. Dabei könnten auch Fragen oder Antworten verboten werden, etwa "wenn sie die Ermittlungen gefährden könnten". Fragen mit persönlichem Charakter oder die U-Haft betreffend (Haftbedingungen, etc.) wolle Kulterer übrigens nicht beantworten.
Vorhaben ist "völlig neu"
"Eine Stellungnahme zu dem Schreiben wird von den zuständigen Sachbearbeitern kommen", erklärte der Sprecher der Klagenfurter Staatsanwaltschaft, Helmut Jamnig. Seine Verwunderung konnte er allerdings nicht verhehlen; ihm persönlich sei es "völlig neu", dass jemand aus der U-Haft eine Pressekonferenz geben wolle. Jamnig: "Die Untersuchungshaft hat ja Haftzwecke."










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