23.10.2020 14:41 |

„Verwahrungsentgelt“

Online-Bank N26 führt ab November Strafzinsen ein

Die von den Österreichern Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf gegründete Smartphone-Bank N26 mit Sitz in Berlin will ab November ein „Verwahrentgelt“ für Neukunden mit einem Girokonto-Guthaben von mehr als 50.000 Euro einführen. Grund seien steigende Einlagen bei den Kunden und damit steigende Kosten der Bank für Zinsen, die diese an die Europäische Zentralbank (EZB) zahlen muss. Als Zinssatz sind 0,5 Prozent pro Jahr veranschlagt. Die Neuerung betrifft auch N26-Kunden in Österreich.

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Die Direktbank bestätigte die Einführung der Strafzinsen bereits gegenüber der Austria Presse Agentur. Zuvor hatte unter anderem die deutsche Online-Plattform „Finanz-Szene“ darüber berichtet.

Durch Corona wird mehr gespart
Die Bank habe seit Beginn der Corona-Krise mit stark steigenden Einlagen ihrer Kunden zu kämpfen, so ein N26-Sprecher. Im Zuge der anrollenden zweiten Corona-Welle rechne man damit, dass sich die Einlagen in den kommenden Monaten weiter erhöhen werden. Mit der Einführung des „Verwahrentgelts“ wolle man dieser Entwicklung vorbauen. Steigende Einlagen bedeuten für eine europäische Bank im aktuellen Negativzinsumfeld vor allem steigende Kosten, da dafür Strafzinsen bei der EZB anfallen.

Sparkonto als Ausweichmöglichkeit geplant
Daneben plant die Bank im Laufe der kommenden Monate die Einführung eines neuen Sparprodukts in Österreich. Dieses könne dann auch eine Ausweichmöglichkeit für die Girokontokunden darstellen. Auf das Sparkonto wird es keine Strafzinsen geben. Seit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 sind Null- oder Negativzinsen auf Sparprodukte in Österreich untersagt. Für Girokonten gilt das bisher nicht. Bereits im Vorjahr wurde jedoch vonseiten der Arbeiterkammer eine gesetzliche Regelung gegen Strafzinsen auf Girokonten gefordert.

Das geplante Sparprodukt von N26 soll aber nicht nur für die Kunden ein Gewinn sein, sondern auch für die Bank selbst. Denn es soll im Rahmen einer Kooperation mit einer Partnerbank eingeführt werden, die dann auch die Spareinlagen der Kunden selbst übernimmt - und in weiterer Folge dann auch die damit bei der EZB anfallenden Kosten trägt.

Strafzinsen ab 50.000 Euro gelten nur für Neukunden
Das „Verwahrentgelt“ werde nur für Neukunden gelten, betonte der Sprecher. Bestandskunden werden nicht betroffen sein, ebenso sind Kunden des „Metal“-Produkts der Bank ausgenommen. Das Entgelt fällt zudem nur für Einlagen über einer Grenze von 50.000 Euro an. Wer also 52.000 Euro auf seinem Girokonto hat, dem werden die Strafzinsen nur auf die den Freibetrag überschreitenden 2000 Euro verrechnet.

In Deutschland sind Strafzinsen für Neukunden bereits bei vielen Banken Normalität, in Österreich war es bisher für Firmenkunden relevant, die größere Summen an Bargeld bei Banken „parken“. Die meisten heimischen Banken treffen aktuell individuelle Vereinbarungen mit großen Unternehmenskunden.

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