Laut Staatsanwältin Erika Wander hatte sich der im Bezirk Innsbruck-Land wohnhafte Mann zu allen Anklagepunkten schuldig bekannt. Im Februar 2008 war es demnach innerhalb weniger Tage zweimal zu sexuellen Übergriffen bei dem erst neun Monate alten Baby gekommen. Von den Handlungen hatte der Beschuldigte laut Anklage Fotos angefertigt und auf seinem Computer gespeichert.
Nachdem ein vertraulicher Hinweis bei der Polizei eingegangen war, nahmen die Beamten im Juli 2008 die Ermittlungen auf. Auf einem Notebook wurden rund 500 Dateien kinderpornografischem Inhalts sichergestellt. Trotz der Beschlagnahmung und der Ermittlungen soll sich der Deutsche neuerlich einen Computer beschafft und pornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben. Bei einer Hausdurchsuchung im März 2009 fand die Polizei weitere 1.100 derartige Dateien.
Staatsanwältin legt Berufung ein
Bei der Urteilsverkündung wertete Richter Peter Friedrich (Bild, links) die Unbescholtenheit des 25-Jährigen sowie das Geständnis als mildernd. Erschwerend war die Wiederholungstat und das Zusammentreffen eines Verbrechens mit drei Vergehen. Zudem soll der Deutsche während der laufenden Ermittlungen nochmals pornografische Darstellungen heruntergeladen haben. Staatsanwältin Wander legte Berufung ein. Der Beschuldigte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.









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