Präzedenzfall in Linz

Symptomlos geblieben: Gericht stoppt Quarantäne

Oberösterreich
18.10.2020 06:00

Präzedenzfall in Linz, Oberösterreich: Symptomlos gebliebene Personen dürfen nicht weitere zehn Tage daheim eingesperrt werden.

„Willkommen in der Freiheit!“ Schön, wenn man vom Landeshauptmann so begrüßt wird, nur weil man auf seine Pressekonferenz gehen kann. Das wäre nämlich, gäbe es nicht eine einsichtige Richterin am Bezirksgericht Urfahr in Linz, Oberösterreich, bis inklusive Montag gar nicht möglich gewesen: Absonderung bzw. Anhaltung daheim als „Hochrisiko-Kontaktpersonen“ der Kategorie 1, weil der Sohn in der Schule positiv getestet wurde, wie seine halbe Klasse.

Nur: Er blieb symptomlos, steckte auch die Eltern nicht an, darf wieder in die Schule – trotzdem sollten Mutter und Vater nicht nur die ersten zehn Tage mit ihm, sondern danach noch weitere zehn Tage in Quarantäne bleiben. Trotz eigener negativer Tests und obwohl weiter symptomlos.

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Von symptomlosen, in den ersten zehn Tagen Absonderung also nicht erkrankten, Personen kann keine Gefahr ausgehen.

Medizinische Sachverständige N. N.

Verhandlung per Zoom
Fälle wie diese gibt es derzeit zuhauf. Wenige nützen die im Bescheid angegebene Möglichkeit, sich beim Bezirksgericht über die Anhaltung zu beschweren. Rechtzeitig gab’s einen Verhandlungstermin für ein Zoom-Meeting mit der Bezirksrichterin, die sich von der medizinischen Sachverständigen überzeugen ließ: Von symptomlos gebliebenen, also nicht angesteckten Erwachsenen kann keine Viren-Gefahr ausgehen. Per „sofort“ wird die Quarantäne aufgehoben: Acht kostbare Tage in Freiheit winken! Eigentlich ein Präzedenzfall.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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