Vom EuGH verurteilt

Österreich verstößt gegen EU-Richtlinie zum Vogelschutz

Österreich
14.10.2010 12:43
Österreich kümmert sich nicht vorschriftsgemäß um seine bedrohten Vogelarten: Der Europäische Gerichtshof hat die Alpenrepublik jetzt diesbezüglich verurteilt. Österreich hat nämlich mehrere Naturschutzgebiete nicht der Vogelschutzrichtlinie der EU entsprechend korrekt nach ornithologischen Kriterien abgegrenzt.

In der Verurteilungen geht es unter anderem um die rechtliche Absicherung des Naturschutzgebiets Hansag (Waasen) im Nordburgenland und das besondere Schutzgebiet Niedere Tauern in der Steiermark.

Außerdem verurteilt der Gerichtshof, dass die besonderen Schutzgebiete Maltsch, Wiesengebiete im Freiwald, Pfeifer Anger, Oberes Donautal und untere Traun in Oberösterreich sowie das besondere Schutzgebiet Verwall in Vorarlberg nicht mit einem zur Erhaltung der Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen entsprechenden rechtlichen Schutz ausgestattet wurden.

Österreich notorischer Vogelsünder
Bereits vor drei Jahren war Österreich wegen mehrfachen Verstößen gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verurteilt worden. So hatte Oberösterreich die Elster, den Eichelhäher, die Raben- und Nebelkrähe aus dem Schutzregime ausgeklammert. Die Steiermark wiederum habe keinen Schutz für Star, Haussperling, verwilderte Haustauben und Kolkraben geboten.

Laut Vogelschutzrichtlinie müssen die EU-Staaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Bestände aller Vogelarten auf einem Stand zu halten oder auf einen Stand zu bringen, der insbesondere den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entspricht, wobei den wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen Rechnung getragen wird. Außerdem seien alle Maßnahmen zu treffen, um für alle wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der EU-Länder heimisch sind, eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen.

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