Fehler im Antrag

Trotz Bewilligung kein Corona-Fixkostenzuschuss

Ombudsfrau
29.09.2020 12:00

Betriebe in Österreich kämpfen Corona-bedingt ums Überleben. Die Bürokratie, die mit den Hilfsmaßnahmen verbunden ist, ist ein zusätzlicher Krampf. Einem Kleinunternehmer wurde der Fixkostenzuschuss bewilligt. Wegen eines Fehlers bekommt er das Geld nicht.

Gerhard N. (Name von der Redaktion geändert) hat ein Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Wegen der Corona-Krise konnte er viele Monate nicht arbeiten und war damit ohne Einkommen. Er hat den Fixkostenzuschuss beantragt. Dieser ist dem Steirer bewilligt worden. Seine Erleichterung darüber war sehr groß. Dann kam das böse Erwachen. Die von der Regierung gegründete Covid-19 Finanzierungsagentur COFAG hat Herrn N. mitgeteilt, dass die Auszahlung nicht erfolgen konnte, weil es bei der Überweisung zu einer Fehlermeldung gekommen sei. Es stellte sich heraus, dass am Antrag — den man nur per Onlineformular stellen kann — eine falsche Kontonummer angegeben worden war. Dieser Fehler lässt sich nachträglich nicht beheben.

Das Absurde: Herr N. muss nun einen NEUEN Antrag stellen, wenn er den Zuschuss erhalten will. Wegen einer Gesetzesänderung geht das nun nur noch über einen Steuerberater.„Da ich aus Kostengründen über keinen Steuerberater verfüge, bedeutet das, dass ich einen beauftragen müsste, der ein komplettes Jahr neu in sein System eingibt, einen Jahresabschluss erstellt, um letztlich einen Fixkostenzuschuss zu erwirken, der mir weniger bringt, als mich die Aktion des Steuerberaters kostet“, ärgert sich der Steirer zu Recht. Laut COFAG führt daran kein Weg vorbei.

Warum dringend benötigte Hilfe so gnadenlos ist, bleibt der Ombudsfrau ein Rätsel.

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