18-Jähriger bestellte Falschgeld online, dafür setzte es für den Mostviertler nun sechs Monate bedingte Haft wegen Geldfälschung und schweren Betrugs. Das Urteil ist rechtskräftig.
War es jugendlicher Leichtsinn, oder doch pure Berechnung? Auf jeden Fall war es ein großer Fehler. „Ich bereue es seitdem jeden Tag“, so der Mostviertler reumütig. Eine Bestellung im Internet brachte den 18-Jährigen geradewegs auf die Anklagebank des Landesgerichts St. Pölten. Denn aus Neugierde will der junge Mann „Blüten“ im Internet erstanden haben.
So sollen jeweils 100 Stück getürkte 20er und 100er-Scheine sein Interesse geweckt haben. Nun musste sich der Jugendliche wegen Geldfälschung und schweren Betrugs mit einem möglichen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren verantworten – und zeigte sich zu den Vorwürfen geständig.
„Sind Sie etwa leidenschaftlicher Monopoly-Spieler?“, will Herr Rat von dem Erstangeklagten wissen. Wofür hätte der junge Mann denn sonst die Mengen an gefälschten Euro-Banknoten benötigt. Ein Teil davon wurde auf dem Weg aus der Türkei am Zoll abgefangen, weitere von dem „Experimentierfreudigen“ in Umlauf gebraucht.
So hat der Geselle das Falschgeld nicht nur „großzügig“ auf der Straße ausgestreut, sondern auch Ende Oktober des Vorjahres auf der Halloween-Party eines Sportvereines im Mostviertel gegen Hochprozentiges eingetauscht. Zuvor hatte er aber noch mit einem Messer das „Copy“-Zeichen auf den Blüten abgekratzt. Einige Scheine habe er einem Freund überlassen.
Urteil ist rechtskräftig
Dafür fasste der 18-Jährige nun sechs Monate bedingte Haft aus. „Sie sind heute mit einem blauen Auge davongekommen“, gibt ihm der Richter mit auf den Weg. Das Urteil ist rechtskräftig.
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