Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann wegen "an sich schwerer Körperverletzung" an, in einem medizinischen Gutachten war aber plötzlich nur von einer "an sich leichten Körperverletzung" die Rede. Außerdem wurde im Strafantrag der Name der Tochter des Opfers geführt.
Der Tathergang: alles nur ein Märchen?
Der Beschuldigte, ein 63-jähriger ehemalige Tischler, hatte einen Bienenstall seines Nachbarn seit zehn Jahren gepachtet. Als er diesen nicht wie vereinbart geräumt habe, sei die Frau des Besitzers eingebrochen und habe zwei Bienenstöcke aus dem Fenster geworfen. Ohne Schutzkleidung habe sie darin "gewütet", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er würde nie mit einer Frau raufen. Sie habe einen Anfall gehabt, er hätte nur die Bienen retten wollen. Sie habe daraufhin "das Märchen mit dem Besen erfunden".
Zu dem Vorfall war es bereits im Juni 2009 gekommen. Das Opfer verstarb in der Zwischenzeit an einer Krebserkrankung, deshalb wurde beim Prozess am Montag ihr Ehemann als Zeuge gehört. Die Frau hatte dem Angeklagten vorgeworfen, ihr im Juni 2009 die Türe des Bienenstocks gegen den Kopf gestoßen und anschließend mit einem Besen Bienen "ins Gesicht geschmiert zu haben", erklärte ihr Ehemann vor Gericht. Seine Frau habe dadurch zwölf Bienenstiche am Kopf davongetragen.
Durch eine allergische Reaktion sei die Verletzungen für die Frau lebensgefährlich geworden. Dass sie allergisch war, habe damals niemand gewusst. Starke Schmerzen habe sie einen Tag lang gespürt, leichte dann noch sieben bis zehn Tage, hatte das Opfer bei einer früheren Verhandlung am Bezirksgericht Hall angegeben. Das Bezirksgericht in Hall hatte sich allerdings letztendlich für nicht zuständig erklärt, deshalb wurde der Fall am Innsbrucker Landesgericht neu aufgerollt.
Richter Josef Geisler vertagte den Prozess nun und ließ einen neuen medizinischen Sachbefund einholen.
Symbolbild








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