Einweisung droht

Trunkenbold schlug Bierflasche auf Kopf seines Kumpanen

Tirol
01.10.2010 16:01
Arbeitslosigkeit, Eheprobleme und mangelnde Integration haben einen älteren Mann aus dem Osten in die Alkoholsucht getrieben. Im Rausch neigt der stämmige Mann dazu, seinen Aggressionen freien Lauf zu lassen. Sein "Saufkumpane" bekam dies im Mai 2009 zu spüren: Der Angeklagte zertrümmerte eine Bierflasche auf dessen Schädel. Am Freitag wurde der Uneinsichtige verurteilt.

"Ich bin komplett geheilt, ich habe kein Alkoholproblem mehr", beteuerte der Angeklagte vor Richter Norbert Hofer am Landesgericht Innsbruck. Die gerötete Haut, das aufgedunsene Gesicht und die leichte "Feuerwasser"-Fahne ließen an dieser Verantwortung jedoch erhebliche Zweifel übrig…

Doch man muss in diesem Fall auf Ursachen-Forschung gehen: Der Ausländer hat seit Jahren keinen Job mehr. Die Frau hat ihn aus den eigenen vier Wänden geschmissen und obwohl der Beschuldigte bereits seit geraumer Zeit in Österreich ist, beherrscht er kein Wort Deutsch. Keine einfachen Umstände…

"Lebensgefährlicher" Gewaltakt
Der Alkohol erschien dem älteren Herren als Stütze in diesem zerrütteten Leben. Mit dem Suff wuchs die Aggression in dem Mann. Im Mai 2009 entlud sich all der Zorn, all die Unzufriedenheit in einem brutalen und "lebensgefährlichen" (Gerichtsmediziner Walter Rabl) Gewaltakt: Er zerschmetterte eine 0,33-Liter-Bierflasche auf der Stirn seines "Saufkumpanen". Dieser trug eine 3,6 Zentimeter lange Schnittwunde davon und sackte blutüberströmt zusammen. Die Folgen: Anzeige, Gerichtsverfahren, Therapie et cetera…

"Die Therapie habe ich abgebrochen, weil ich im Urlaub war und wieder eine Arbeit am Bau habe", schilderte er dem Vorsitzenden Hofer. Die Ärztin stellte eine hoffnungslose Prognose: "Er ist sich seiner Sucht nicht bewusst. Die Besuche fanden unregelmäßig statt", so die Medizinerin. Sie riet dem Gericht, einen stationären Entzug zu verordnen. Auch die Sachverständige kam zu diesem Schluss. "Eine ambulante Behandlung wäre wirkungslos."

Entzug oder unbefristete Einweisung
Richter Hofer: "Sie haben zwei Möglichkeiten, entweder einen freiwilligen, achtwöchigen Entzug oder die unbefristete Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher." Der Angeklagte schnauzte: "Ich bin gesund und brauche keine Klinik."

Urteil: zwölf Monate Haft plus Einweisung (beides bedingt) und achtwöchiger Entzug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

von Matthias Holzmann, Tiroler Krone
Symbolbild

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