„. . . um so dem Mangel an Ärztinnen und Ärzten im öffentlichen Sanitätsdienst entgegenzuwirken“, wird im Gesetzesentwurf ausdrücklich als Begründung für die Änderungen angegeben. Es geht um das Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz 2006; die Begutachtung läuft noch bis 25. September.
Primärversorgungszentren
Seit einiger Zeit gibt es ja auch in Oberösterreich (Enns, Haslach, Marchtrenk, Sierning-Neuzeug, und bald auch Linz, am Dom) Primärversorgungszentren, wo Allgemeinmediziner mit Vertretern anderer Gesundheitsberufe die Menschen aus einer Hand versorgen. 17 weitere solcher „PVZ“ sollen über Oberösterreich verteilt noch dazukommen, so der Plan.
Neue Anreize
Nun sollen Gemeinden diese PVZ mit bestimmten Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens beauftragen können. Ihre Mediziner und Medizinerinnen können etwa für die Totenbeschau angelobt werden oder als Schulärzte und -ärztinnen zur Verfügung stehen. Außerdem können niedergelassene Ärzte künftig auch „nur“ stellvertretende Gemeindeärzte werden, was womöglich ein Anreiz ist, im öffentlichen Gesundheitswesen tätig zu werden.
Haberlander dafür
Politisch zuständig ist Gesundheitsreferentin Christina Haberlander (ÖVP). Sie sagt: „Ich begrüße die Schaffung dieser Möglichkeit für PVZ einer Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens, wenn sie bestimmte Aufgaben übernehmen wollen und können.“ Wie groß die Lücken im öffentlichen Gesundheitswesens bereits sind und durch Pensionierungen noch werden, ist offen.
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