In Anstalt eingewiesen

Freundin verprügelt und „abgelegt“: 20 Jahre Haft

Wien
08.09.2020 15:10

Ein mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafter 25-Jähriger wurde am Wiener Landesgericht wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch unterlassene Hilfeleistung zu 20 Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte seine Freundin verprügelt und brutal vergewaltigt, anschließend legte er die unbekleidete und bewusstlose Frau einfach auf der Straße ab. Er wird nun in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den 11. Oktober 2019 seine damalige Freundin zunächst verprügelt und auf besonders brutale und erniedrigende Weise vergewaltigt, wobei er ihr schwere Verletzungen - unter anderem multiple Knochenbrüche, eine Schädelprellung und Einblutungen am Ohr - zufügte. Anschließend schleifte er die unbekleidete und bewusstlose Frau auf die Straße und legte sie zwischen geparkten Pkw auf der Fahrbahn ab.

Passant entdeckte Frau nur zufällig
Wäre der 26-Jährigen nicht ein Spaziergänger zu Hilfe gekommen, der gegen Mitternacht mit seinem Hund unterwegs war und zufällig die regungslose Frau entdeckte, wäre sie vermutlich an im Mund- und Rachenraum angesammelten Blut erstickt.

Behandlung nur im Maßnahmenvollzug gewährleistet
Die Geschworenen gelangten einstimmig zur Ansicht, dass der Angeklagte, der seine hilflose Partnerin einfach ihrem Schicksal überließ, mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Bei der Strafbemessung wurden sechs Vorstrafen und die besondere Brutalität bei der Tatbegehung erschwerend gewertet. Ein Gutachten legte dar, dass der Angeklagte seit frühester Jugend Gewalttaten begangen hatte. Seine Persönlichkeit lasse befürchten, dass „er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder solche Taten“ begeht.

Mann war „wahnsinnig verliebt“
Der Angeklagte selbst gab an, sich aufgrund eines vorangegangenen Drogenkonsums nicht mehr an die ausgeübte Gewalt erinnern zu können. Er sei „wahnsinnig verliebt“ gewesen. „Wir haben schon gestritten, aber es war alles normal, es gab keine größeren Streitigkeiten“, meinte der Mann. Sie hätten oft mit Drogen herumexperimentiert, „da kam es schon mal vor, dass wir uns nachher nicht erinnern konnten“.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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