Eine Patientin hatte am Samstag das Angebot der Salzburger Landeskliniken, sich kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen, bereits angenommen. Die Schwangere aus dem Pinzgau war eine von 41 Patientinnen, die mit der infizierten Mitarbeiterin in der Geburtshilfe-Klinik Kontakt hatte. Der Frau wird vorgeworfen, in einem konkreten Fall ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Handschuhe Blutdruck gemessen zu haben. Inzwischen wurde die Mitarbeiterin ohne Symptome positiv auf das Coronavirus getestet und ist im Krankenstand. Zwei weitere Bürokolleginnen befinden sich in Quarantäne. Zum Kreis der Kontaktpersonen zählen insgesamt 55 Mitarbeiter und Patientinnen.
Für SALK-Geschäftsführer Paul Sungler ist klar, dass die betroffene Mitarbeiterin – sollten sich die Vorwürfe bestätigen – die Konsequenzen tragen muss: „Das kann bis zu einer Kündigung gehen.“ Mit kostenlosen Corona-Tests versucht die Klinik die betroffenen Patientinnen zu beruhigen.
Bei einer Ansteckung drohen rechtliche Folgen
Laut Rechtsanwältin Manuela Kollnberger drohen auch der Klinik rechtliche Folgen. „Aus rechtlicher Sicht haften sowohl die Mitarbeiterin als auch das Krankenhaus, wenn es nachweislich zu einer Ansteckung bei einer Patientin kommen sollte“, so die Patientenrechtsexpertin.
Die Landeskliniken rechnen derzeit nicht damit. „Bisher gibt es keine positiven Fälle bei den Patientinnen. Es gibt keinen systemischen Mangel bei uns, sondern eine Mitarbeiterin von 6500 hat gegen die Dienstanweisung verstoßen haben soll. Man sollte da die Kirche im Dorf lassen“, heißt es von Seiten der SALK.
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